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10.10.2022 16:29
WADA-Verbotsliste 2023 veröffentlicht - Tramadol ab 2024 verboten

Bonn (rad-net) - Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2023 ist veröffentlicht worden. Sie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und wird derzeit offiziell ins Deutsche übersetzt. Zum Jahreswechsel wird die deutschsprachige Liste auf der Website der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) zur Verfügung gestellt.

In Unterklasse S4.3 (Substanzen, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern), sind ab 2023 auch Myostatin-Vorläufer neutralisierende Antikörper verboten. Als Beispiel wurde die Substanz Apitegromab hinzugefügt. In der Klasse S5 (Diuretika und Maskierungsmittel) wurde die Substanz Torasemid als namentliches Beispiel hinzugefügt. Außerdem wird erklärt, dass für die topische ophthalmische Verabreichung von Carboanhydrasehemmern, zum Beispiel Dorzolamid, Brinzolamid, in Verbindung mit einer Grenzwerten unterliegenden Substanz keine Medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig ist.

Zur Klasse S7 (Narkotika) kündigte die WADA an, dass die Substanz Tramadol ab dem 1. Januar 2024 innerhalb des Wettkampfs verboten sein wird. Das Jahr 2023 soll dazu genutzt werden, Athletinnen und Athleten sowie deren Betreuer über das kommende Verbot zu informieren und medizinischem Fachpersonal die Möglichkeit geben, sich auf die Änderung vorzubereiten. Tramadol ist bereits seit 2019 vom Weltradsportverband UCI verboten, stand bislang aber nicht auf der Dopingliste. Tramadol wird nicht außerhalb des Wettbewerbs verboten, aber das Medikament kann Berichten zufolge in Urintests bis zu vier Tage nach dem letzten Gebrauch nachgewiesen werden. Verboten wird das Schmerzmittel unter anderem, da es als Nebenwirkungen Übelkeit und Schwindel auslösen kann, was beispielsweise im Radsport zu Stürzen führen kann.

Weitere Änderungen der Verbotsliste bestehen in Präzisierungen im Wortlaut an einigen Stellen und der namentlichen Nennung von weiteren Beispielen und Synonymen für verbotene Substanzen in den Klassen S1 (Anabole Substanzen), M1 (Manipulation von Blut und Blutbestandteilen) und S6 (Stimulantien).

Hypoxen und GnRH-Analoga für Frauen unter 18 Jahren wurden neu in das Überwachungsprogramm für 2023 aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb und außerhalb des Wettkampfs zu beobachten. Zudem wurde die Substanz Dermorphin aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch innerhalb von Wettkämpfen zu beobachten.

In einem Addendum zu den wichtigsten Änderungen der neuen WADA-Verbotsliste hat die WADA Hintergrundinformationen zum Verbot von Cannabis unter Klasse S8 veröffentlicht. Die List Expert Advisory Group der WADA hat das Verbot von Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC, psychoaktiver Hauptinhaltsstoff von Cannabis) innerhalb von Wettkämpfen wissenschaftlich überprüft und ausführlich bewertet. Sie schlussfolgert, dass THC weiterhin die Kriterien zur Nennung auf der Verbotsliste erfüllt und somit weiterhin innerhalb des Wettkampfs verboten bleibt.

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