Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
BMX
BMX-Bundesliga
Termine
Generalausscheribungen
Ranglisten
SpO / WB
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3251 Gäste und 7 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


10.12.2020 18:30
UCI veröffentlicht Verhaltensprotokoll für sportbedingte Gehirnerschütterungen

Aigle (rad-net) - Die UCI hat ein neues Verhaltensprotokoll für den Umgang mit sportbedingten Gehirnerschütterungen (SRC) veröffentlicht. Neben Anweisungen zum Erkennen der typischen Anzeichen, enthält das Protokoll auch Bestimmungen über die Vorgehensweise der Behandlung, sowie Empfehlungen, wann ein betroffener Fahrer zurück ins Renngeschehen finden sollte.

Die UCI richtet sich mit dem Protokoll, das von Ärzten, Wissenschaftlern und Neurologen um den UCI Chefarzt Xavier Bigard erstellt wurde, vor allem an die nicht-medizinischen Mitarbeiter des Radsports. Oftmals seien die Trainer, Sportdirektoren, Mechaniker und andere Fahrer die ersten, die an dem Unfallort eines Sportlers einträfen, weshalb eine Schulung zur Erkennung von SRC-Symptomen unumgänglich sei.

Nicht-Mediziner sollen demnach künftig Symptome wie Schwindel, Kopfschmerzen, Seh-, Sprach- oder Gleichgewichtsstörungen und Benommenheit erkennen und zeitgleich in der Lage sein, innerhalb kürzester Zeit eine angemessene Entscheidung über den Verbleib des Fahrers im Wettbewerb zu treffen. Dazu wird die UCI zu Beginn des Jahres Symptomkarten an die Mannschaften herausgeben, die dabei helfen sollen, Anzeichen einer Gehirnerschütterung zu erkennen. Sollte die Vermutung einer SRC bestehen, so gibt das Protokoll vor, die Diagnose durch einen Arzt unverzüglich bestätigen und behandeln zu lassen, da eine Gehirnerschütterung längerfristig zu kognitiven Beeinträchtigungen führen könnte.

Werden keine Symptome festgestellt, sollen die Fahrer in Zukunft trotzdem vom medizinischen Dienst untersucht und überwacht werden. Neben diesen Anweisungen für das Verhalten aller Beteiligten vor Ort, beinhaltet das Protokoll auch Empfehlungen für die optimale Ruhepause nach einer Gehirnerschütterung. Demnach sollen betroffene Fahrer 24 bis 48 Stunden nach dem Sturz Ruhen und frühestens eine Woche nach dem Unfall wieder an Wettbewerben teilnehmen. Im Juniorenbereich gilt eine Schonfrist von mindestens zwei Wochen nach dem Sturz.

Zusätzlich zu diesen Bestimmungen müssen künftig alle SRC-Vorfälle gemeldet und protokolliert werden, da «wiederholte Vorfälle ernsthafte neurobiologische Folgen haben können», wie es in der Mitteilung der UCI heißt. Zeitgleich sei die Rückverfolgbarkeit wichtig für eine verbesserte Einschätzung ihrer Prävalenz in den verschiedenen Disziplinen des Radsports.

«Das Thema sportbedingte Gehirnerschütterung war eine meiner Prioritäten, zusammen mit dem Missbrauch von Tramadol, als ich 2018 bei der UCI ankam», erklärte Bigard in der Mitteilung der UCI. «Dieses Protokoll gilt für alle Disziplinen, wobei die spezifischen Eigenschaften berücksichtigt werden. Es wird es einfacher machen, einzelne SRC-Fälle zu verfolgen und ihren Platz in der Radsporttraumatologie besser zu verstehen.»

Insgesamt liegt der Anteil sportbedingter Gehirnerschütterungen im Radsport schätzungsweise zwischen 1,3 und 9,1 Prozent aller Unfälle.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.056 Sekunden  (radnet)