Fulda (dpa) - Die Justiz-Tour ist für Radprofi Patrik Sinkewitz beendet. Mehr als zwei Jahre nach dem Beginn des Schadensersatz-Prozesses einigte sich der 29-Jährige aus dem osthessischen Pilgerzell mit einem ehemaligen Sponsor auf einen Vergleich.
Der Getränkehersteller Förstina hatte den früheren Fahrer des T-Mobile-Teams wegen Doping-Vergehen aus dem Jahr 2007 und einer deswegen unbrauchbar gewordenen Werbekampagne verklagt. Über die Details des geschlossenen Kompromisses vereinbarten beide Parteien Stillschweigen. «Das geht die Öffentlichkeit nichts an», sagte Förstina-Anwalt Christian Schmitt. Sinkewitz' Rechtsbeistand Axel Scheld von Alt bestätigte das Verfahrensende.
Der in Kassel ansässige Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hatte in dem Berufungsprozess Ende Januar einen Vergleichsvorschlag gemacht, wonach Sinkewitz 80 000 Euro Schadensersatz an seinen ehemaligen Sponsor zahlen sollte. Wie viel Sinkewitz der Friede mit der Firma aus seiner Heimatregion nun kostet - das soll offenbar niemand erfahren. «Das ist allein Sache der beiden Parteien», begründete Schmitt.
Der Förstina-Anwalt verriet aber, dass seine Mandantschaft mit der außergerichtlichen Einigung «zufrieden» sei. Beide Parteien einigten sich kurz vor Ablauf der Frist. Das Gericht hatte eine Entscheidung für den 9. März angekündigt. Bis zuletzt hatte Sinkewitz immer wieder um die Summe des Schadensersatzes gefeilscht. Ursprünglich hatte Förstina mehr als 300 000 Euro gefordert. Diesen Betrag hatte Sinkewitz aber strikt abgelehnt. Er könne das nicht bezahlen, hatte er gesagt. Zuletzt hatte Förstina ihm eine Ratenzahlung angeboten.
Der frühere Gewinner der Deutschland Tour (2004) fährt derzeit für das drittklassige Continental Team PSK Whirlpool aus Tschechien. Das einst hoffnungsvolle Talent ist aber derzeit auf Jobsuche, um noch mal eine Chance zu haben, an den großen Rundfahrten teilnehmen zu können. Im Trikot des T-Mobile-Teams war Sinkewitz 2007 mit Testosteron-Doping aufgeflogen. Positive Testresultate aus dem Vorfeld waren während der Tour de France bekanntgeworden. Er stellte sich danach als Kronzeuge zur Verfügung, packte aus und galt danach als «Nestbeschmutzer». Nachdem er seine einjährige Rennsperre abgesessen hatte, feierte Sinkewitz auf niedriger Ebene sein Comeback. Im vergangenen Sommer sicherte er sich immerhin den Gesamtsieg bei der Sachsen-Tour.
Zum Vergleich mit seinem Ex-Sponsor äußerte sich Sinkewitz nicht. Das Landgericht Fulda hatte ihn in erster Instanz vor gut einem Jahr zu einer Entschädigung von rund 100 000 Euro an Förstina verurteilt. Mit der Berufung wollte Sinkewitz die Summe drücken. Sein Anwalt wollte prüfen lassen, ob tatsächlich der Radprofi persönlich haften muss oder nicht eher die von ihm gegründete GmbH, bei der die Haftung beschränkt ist. Zudem war der Advokat der Auffassung, dass noch Sponsoring-Gehälter gegengerechnet werden müssten. In Kassel hatte der Vorsitzende Richter Bodo Nordmeier aber weitgehend die Rechtsauffassung des Landgerichts Fulda bestätigt.