Frankfurt (rad-net) - Die Hessische Landesregierung will mit einem neuen
Waldgesetz das Radfahren in Hessen massiv einschränken. Der Gesetzentwurf
erlaubt Radfahren nur noch auf Wegen, die «ganzjährig
mit einem zweispurigen, nicht geländegängigen Kraftfahrzeug befahren werden
können». Verschiedene Verbände und Gruppen sind
verärgert und nehmen nun Einfluss auf die Novellierung.
Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) teilte mit, dass den berechtigten
Interessen des Radsports Rechnung getragen werden müsse. «Der
BDR hat sich in den letzten Jahren auf Bitten von Kommunen, Tourismusverbänden
und Vereinen aktiv an der Ausweisung lokaler MTB-Strecken beteiligt. Ziel des
BDR war immer, den MTB-Sportlern attraktive Möglichkeiten zu geben, ihren Sport
auszuüben. Dieser Weg soll und wird weiter beschritten»,
sagte Georg Schmitz, MTB-Koordinator beim BDR. «Natürlich
geht es im Grundsatz darum, den Wald und seine Wege nachhaltig zu pflegen und
instandzuhalten. Bestimmte Normen müssten sicherstellen, dass verschiedene
Gruppen - etwa die Wanderer, Läufer und Radsportler - den Wald in ihrem Sinne
nutzen können. Es werde also politisch darum gehen, zwischen den verschiedenen
Interessen einen Ausgleich zu finden», heißt in der
Stellungsnahme des BDR. Aus der Sicht des BDR müsse ebenfalls den Bedürfnissen
der MTB-Sportler Rechnung getragen werden.
Der MTB-Sport sei inzwischen auch zu
einer Olympischen Disziplin geworden; das erhöhe seine gesellschaftliche
Bedeutung. «Dem MTB-Sport sind in den hessischen
Wäldern attraktive Wegenetze zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen alle Wege
befahrbar sein, sofern dies natur- und sozialverträglich ist. Der legale Bau von Bikestrecken wie Flowtrails, Freeride- und Downhill-Strecken darf nicht aus
bürokratischen Gründen behindert werden. Eine pauschale Schlechterstellung des
Radfahrens in Gruppen ist abzulehnen,» so Dr.
Manfred Schwarz, BDR-Vizepräsident für Kommunikation in der Erklärung des
Spitzenverbandes.
Aber nicht nur Mountainbiker, sondern auch alle anderen Waldbesucher sollen
mit dem neuen Waldgesetz in ihren Rechten auf Erholung im Wald eingeschränkt
werden. Geht es nach der Landesregierung, bedürfen Waldbesucher, die
«zu mehreren Personen»
und «zu einem gemeinsamen Zweck»
den Wald betreten wollen, hierzu künftig, unter nicht näher bezeichneten
Umständen, der Genehmigung des Waldbesitzers.
Der Gesetzesentwurf sieht für Verstöße gegen das Betretungsrecht Bußgelder bis
zu 100.000 Euro vor. Darüber hinaus soll auch das Bike eingezogen werden dürfen,
mit dem ein «falscher» Weg befahren wurde.
Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB), ein 47.000 Mitglieder starker
MTB-Verband, hatte eine Onlinepetition gestartet um gegen das Gesetz vorzugehen.