Lausanne (dpa) - Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat im Fall Stefan Schumacher noch kein Urteil gefällt. Das Lausanner Gericht vertagte den Rechtsstreit zwischen dem überführten Doper und dem Radsport-Weltverband UCI.
Bis zum 17. Juli müssten beide Parteien noch weitere Fragen der CAS-Richter schriftlich beantworten, wie Schumachers Anwalt Michael Lehner der Deutschen Presse-Agentur dpa mitteilte. «Wir sind mit der Verhandlung sehr zufrieden», sagte Lehner. Schumacher klagt vor dem CAS gegen seine bis zum 21. Januar 2011 geltende weltweite UCI-Sperre.
Exakt 365 Tage nach Schumachers erstem Zeitfahrsieg bei der Tour de France habe im Lager des 27 Jahre alten Nürtingers nach der Anhörung «große Zuversicht» geherrscht, sagte Lehner. Dass der Weltverband die Zuständigkeit des CAS angezweifelt und erklärt habe, es gebe keine Rechtsmittel gegen die Übernahme der weltweiten Sperre, sei in Lausanne auf Unverständnis gestoßen: «Das hat nur Kopfschütteln im Panel ausgelöst», so Lehner.
Schumacher war im Oktober 2008 in Nachtests zur Tour in der A- Probe positiv auf das EPO-Präparat CERA getestet worden. Er verzichtete auf die Öffnung der B-Probe und wurde von der französischen Anti-Doping-Agentur AFLD mit einer Zweijahressperre für Rennen in Frankreich belegt. Dieses Strafmaß übernahm die UCI und sperrte den früheren Gerolsteiner-Profi weltweit, wogegen Schumacher nun vor dem CAS klagt.
Sollte der Schwabe in Lausanne Erfolg haben, dürfte ihm dies dennoch keine Rückkehr in den Profi-Radsport ermöglichen. Denn während der Olympischen Spiele in Peking wurde er ebenfalls des CERA- Dopings überführt.