Frankfurt (rad-net) - Mountainbike-Olympiasiegerin Sabine Spitz hat die Vereinbarung zwischen dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) zur Übertragung aller Kompetenzen des Ergebnismanagements im Rahmen des Anti-Doping Kampfes begrüßt. «Die Vereinbarung ist der richtige Schritt, um Sportart übergreifend eine gleiche Beurteilung aller im Anti-Doping-Kampf relevanten Vorgänge vornehmen zu lassen. Es freut mich, dass der Radsport hier eine Vorreiterrolle übernimmt», sagte Sabine Spitz nach einem Treffen mit BDR-Generalsekretär Martin Wolf. «Ich wollte mich beim BDR aus erster Hand über die Inhalte der Vereinbarung informieren und austauschen. Ich bin froh, dass man die Bedenken, die wir Sportler hatten, klären konnte und auch auf uns eingegangen ist», so die 39-jährige Ausnahmeathletin.
BDR-Generalsekretär Martin Wolf zeigte sich nach dem Treffen ebenfalls sehr optimistisch: «Es freut mich sehr, dass Sabine Spitz, die immer sehr offen und kritisch ihre Meinung geäußert hat, dieses Pilotprojekt befürwortet. Gleichzeitig haben mir ihre Fragen zu den Themen NADA-Code, Schiedsvereinbarung und Sportschiedsgerichtsbarkeit deutlich gemacht, dass wir zum Beispiel diese Passagen noch einmal klarer kommunizieren müssen. Einige Textabschnitte sind zwar für Juristen verständlich; junge Athleten, die diese Texte ja schnell verstehen sollen, werden aber gegenwärtig gewisse Schwierigkeiten haben, diese Textpassagen auf Anhieb zu erfassen. Hier ist offenbar noch redaktionelle Arbeit erforderlich.»
Nach Annahme des WADA-Codes durch die internationalen Sportverbänden und Überführung in den NADA-Code hatte sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und seine Spitzensportverbände verpflichtet, diesen in kompletter Form umzusetzen und in den Satzungen zu verankern. Vom BDR wurde dies 2009 durch eine Satzungsänderung vorgenommen.
Der NADA-Code verpflichtet Verbände und Sportler eine Schiedsvereinbarung abzuschließen, bei der beide Parteien vereinbaren, ihre Streitigkeiten in Anti-Doping-Angelegenheiten vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), die der ordentlichen Gerichtsbarkeit gleichgesetzt ist und somit einen zusätzlichen Gang vor das Gericht ausschließt, auszutragen. Der Weg zum Internationalen Sportgerichtshof (CAS) steht auch nach einem DIS-Urteil jederzeit offen.