Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Einzelhändler
Versandhändler
Hersteller
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3264 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Lance Armstrong soll seine Aussagen unter Eid ablegen. Foto: Daniel Barry
20.05.2014 00:05
Schiedsgericht: Armstrong soll unter Eid aussagen

Austin (dpa) - Lance Armstrong muss unter Eid über seine Dopingvergangenheit Auskunft geben. Der gefallene Radstar wurde von einem Schiedsgericht aufgefordert, am 12. Juni eine Video-Aussage zur Nutzung verbotener Mittel während seiner sieben Siege bei der Tour de France zu machen.

Sein langjähriger Business-Partner Bill Stapleton muss sich bereits am 9. Juni verantworten.

Grund ist die Klage der texanischen Firma SCA, die an Armstrong gezahlte Prämien von rund zwölf Millionen Dollar zurückverlangt. Der 42 Jahre alte Amerikaner verweist darauf, dass er sich in der Vergangenheit bereits mit SCA geeinigt habe und diese Übereinkunft bindend sei. Armstrong bat deshalb den Obersten Gerichtshof von Texas, sich einzuschalten. Er hatte bereits im Vorjahr in einem anderen Prozess eine schriftliche, eidesstattliche Erklärung abgegeben und dabei erstmals die Namen seiner Dopinghelfer genannt.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.085 Sekunden  (radnet)