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01.03.2022 19:52
Auch UCI schließt Russland und Belarus aus

Aigle (rad-net) - Der Weltradsportverband UCI hat die Aggression der russischen und belarussischen Regierungen gegen die Ukraine und ihre Nichteinhaltung des olympischen Waffenstillstands entschieden verurteilt. Deshalb hat der Dachverband des Radsports sich der Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) angeschlossen, Russland und Belarus auszuschließen. Neben nicht startberechtigten Nationalmannschaften, werden auch russischen und belarussischen UCI-Teams die Lizenzen entzogen.

Zwar bedauere man die Auswirkungen auf russische und belarussische Sportler, es sei jedoch notwendig, bei der Verteidigung der olympischen Werte standhaft zu bleiben.

Angesichts der Situation hat das UCI-Verwaltungskomitee einstimmig die folgenden Entscheidungen getroffen:

1. Russische und belarussische Nationalmannschaften und/oder nationale Auswahlen sind mit sofortiger Wirkung nicht berechtigt, an Veranstaltungen des internationalen UCI-Kalenders teilzunehmen.

2. Der UCI-Teamstatus wird allen Teams mit russischer oder belarussischer Nationalität entzogen und die UCI berücksichtigt keine weiteren Anträge auf UCI-Status von Teams aus diesen beiden Ländern. Der Entzug des UCI-Teamstatus betrifft die folgenden Teams: Gazprom-RusVelo (ProTeam, Russland), Vozrozhdenie (Continental-Team, Russland), Marathon-Tula (Track Team, Russland), CCN Factory Racing (Continental-Team, Belarus), Minsk Cycling Club (Continental-Team, Belarus), Minsk Cycling Club (Womens's Team, Belarus).

3. Die UCI streicht alle russischen und belarussischen Veranstaltungen aus dem internationalen UCI-Kalender 2022 und berücksichtigt keine weiteren Registrierungsanfragen. Die folgenden Veranstaltungen sind von der Streichung aus dem internationalen UCI-Kalender betroffen: Grand Prix Moskau (Bahn C2, 20.-21. Mai 2022), Granfondo Moskau (Jedermann, 21.-22. Mai 2022), Grand Prix Moskau (Bahn C2, 22. Mai 2022), Grand Prix Sankt Petersburg (Bahn C2, 26.-29. Mai 2022), Five Rings of Moscow (Straße 2.2, 8.-12. Juni 2022).

4. Die russischen und belarussischen nationalen Meisterschaften werden ebenfalls aus dem internationalen UCI-Kalender gestrichen.

5. Das Erscheinen aller Embleme, Namen, Akronyme, Flaggen und Hymnen, die mit Russland und Belarus in Verbindung stehen, ist bei allen Veranstaltungen des internationalen UCI-Kalenders verboten. Die Trikots der russischen und belarussischen Landesmeister sind daher ebenfalls verboten.

6. Bewerbungen von russischen und belarussischen Kandidaten für die Organisation von UCI-Veranstaltungen werden nicht berücksichtigt.

7. Die UCI verbietet Organisatoren von Veranstaltungen des internationalen UCI-Kalenders, russische und belarussische Klub-, Regional- oder Mixed-Teams einzuladen.

8. Die UCI wird bis auf Weiteres keine russischen oder belarussischen internationalen Kommissäre für Veranstaltungen des internationalen UCI-Kalenders benennen.

Unterdessen stellte die UCI jedoch klar, dass russische und belarussische Lizenzinhaber berechtigt sind, mit ihren jeweiligen Profiteams an Veranstaltungen des internationalen UCI-Kalenders teilzunehmen - vorausgesetzt, sie sind bei einem UCI-Team registriert, das weder russisch noch belarussisch ist. Damit sind Fahrer wie beispielsweise Aleksandr Vlasov von Bora-hansgrohe und Pavel Sivakov von Ineos Grenadiers, der sich direkt zu Beginn von der russischen Invasion öffentlich distanzierte, weiter startberechtigt. Russische und belarussische Fahrer können auch an Veranstaltungen des internationalen UCI-Kalenders teilnehmen, wenn eine individuelle Registrierung genehmigt ist. Jegliche Teilnahme russischer oder belarussischer Athleten müsse in neutraler Eigenschaft erfolgen, und die Organisatoren werden gebeten, jegliche Bezugnahme auf Russland oder Belarus zurückzuziehen und sie bei allen Veranstaltungen durch eine neutrale Bezugnahme oder Bezeichnung zu ersetzen.

Die Entscheidung, russische und belarussische Athleten nicht pauschal bei allen internationalen Veranstaltungen zu verbieten, basiere auf der Erzielung eines Interessenausgleichs. «Insbesondere geht es darum, die vertraglichen Rechte der betroffenen Fahrer und Teams zu berücksichtigen und Teams, die nicht russisch oder belarussisch sind, nicht zu Unrecht zu bestrafen», erklärt der Verband. Entsprechend bittet die UCI Organisatoren, Zuschauer und Teilnehmer, russische und belarussische Fahrer bei Rennen zu respektieren, an denen sie teilnehmen dürfen.

Darüber hinaus hat das UCI-Verwaltungskomitee beschlossen, eine spezielle Regelung einzuführen, die es russischen und belarussischen Lizenzinhabern mit mehreren Nationalitäten ermöglicht, ohne Einschränkung eine Änderung ihrer sportlichen Nationalität zu beantragen. Es wird möglich sein, das Verfahren bezüglich dieser Maßnahme zu beschleunigen, die bereits in den UCI-Vorschriften enthalten ist.

Zudem würden spezifische Maßnahmen untersucht, um es Fahrern und Mitarbeitern russischer und belarussischer Teams zu ermöglichen, sich außerhalb der Registrierungsfristen bei einem anderen UCI-Team anzumelden, das weder aus Russland noch aus Belarus kommt.

Als Teil seiner Entscheidungen hat das UCI-Verwaltungskomitee auch Stellung zum Sponsoring durch russische oder belarussische Marken und Unternehmen bezogen. Da dies dem Ansehen der UCI und des Radsports im Allgemeinen schaden würde, wird ein solches Sponsoring nicht mehr genehmigt. Teams und Veranstalter wurden daher gebeten, russischen oder belarussischen Sponsoren bei Veranstaltungen im internationalen UCI-Kalender keine Sichtbarkeit zu gewähren.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit solle alle Maßnahmen mit sofortiger Wirkung sowohl für Russland als auch für Belarus gelten und decken alle Kategorien und Disziplinen ab. Sie sollen bis auf Weiteres in Kraft bleiben. In den kommenden Tagen werde die UCI Ad-hoc-Regeln veröffentlichen, die weitere Leitlinien zu den heute vom UCI-Verwaltungsausschuss verabschiedeten Maßnahmen enthalten. Sollte ein Staat strengere Maßnahmen bezüglich der Teilnahme russischer oder belarussischer Fahrer oder Teams an Wettbewerben auf seinem Hoheitsgebiet erlassen, sollen diese Maßnahmen Vorrang vor den Entscheidungen der UCI haben. Mit der Entwicklung der Situation in der Ukraine erwägt die UCI weitere Maßnahmen.

Des Weiteren hat die UCI beschlossen, der ukrainischen Radsportgemeinschaft ihre Unterstützung anzubieten, und sich verpflichtet, ukrainische Athleten im UCI World Cycling Center (WCC), seinem Bildungs- und Trainingszentrum in Aigle (Schweiz) willkommen zu heißen. Die UCI stehe diesbezüglich in ständigem Kontakt mit dem ukrainischen Radsportverband.

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