Bonn (rad-net) - Die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) hat den neuen NADA-Code 2015 anerkannt. Deutschland habe die Vorgaben des neuen WADA-Codes im nationalen Regelwerk, dem sogenannten NADA-Code 2015, regelkonform umgesetzt, teilte die NADA heute mit.
«Die NADA ist eine der ersten Anti-Doping-Organisationen weltweit, die den Code bereits umgesetzt hat», erklärte NADA-Vorstandsmitglied Lars Mortsiefer.
Im neuen Regelwerk wurde das Sanktionssystem verschärft. Bei absichtlichem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gilt für Sportler eine Regelsperre von vier Jahren. Bei einem rechtzeitigen und umfassenden Geständnis des Athleten ist im Falle einer Kronzeugenregelung ist eine Reduzierung der Sperre durch die NADA möglich. Die Verjährungsfrist wird künftig von acht auf zehn Jahre verlängert.
Ab 2015 führen drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse innerhalb von zwölf Monaten zu einem Verstoß und nicht wie bislang innerhalb von 18 Monaten. Auch der berufliche oder sportliche Kontakt zu einem Athletenbetreuer, der selbst einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat, ist nach dem neuen NADA-Code verboten. Zudem wurde der Minderjährigenschutz verstärkt. So ist etwa eine Veröffentlichung von Sanktionen bei Minderjährigen nicht zwingend.
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