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02.12.2009 08:01
Verkehrsrecht: Parkverbot auf Schutzstreifen

Frankfurt (rad-net) - Seit dem 1. September 2009 müssen Autofahrer ein generelles Parkverbot auf Schutzstreifen für Radfahrer beachten. Entsprechende Schutzstreifen für den Radverkehr werden am rechten Fahrbahnrand durch eine unterbrochene Leitlinie markiert. Sie können mit einem Fahrradsymbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet sein und dürfen von Autos, Lastwagen oder Motorrädern nur bei Bedarf befahren werden. Das gilt beispielsweise für sich begegnende Lkw, die Platz zum Ausweichen benötigen. Radfahrer dürfen dabei aber nicht gefährdet werden.

Schutzstreifen machen es Radfahrern möglich, auf der Fahrbahn im Blickfeld der Autofahrer zügig und sicher voranzukommen. Bisher waren die Straßenverkehrsbehörden verpflichtet, Verkehrszeichen aufzustellen, um ein Parken auf dem Schutzstreifen zu verbieten. Jetzt gilt das Parkverbot auch ohne Schilder.

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