Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Reglements
Alterskl. / Kategorien
Satzung u. Ordnungen
Formulare / Downloads
Gebührenkatalog
StVO
Anti-Doping - NADA
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 3165 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Lance Armstrong wehrt sich juristisch gegen die Dopingvorwürfe gegen ihn. Foto: Francois Lenoir
20.07.2012 10:16
USADA fordert Ablehnung von Armstrong-Klage

Berlin (dpa) - Im Rechtsstreit mit Lance Armstrong hat die US-Anti-Doping-Agentur (USADA) gefordert, auch die zweite Klage des siebenmaligen Tour-de-France-Siegers abzuweisen.

Dies berichtet das Online-Portal «cyclingnews.com». Armstrong war vor einem Amtsgericht im texanischen Austin mit einer ersten Klage gescheitert und hatte in der vorigen Woche eine überarbeitete und gekürzte Version vorgelegt. Er wehrt sich gegen Dopingvorwürfe, die zu einer lebenslangen Sperre und zur Aberkennung einiger Tour-Siege führen könnten.

Die USADA sprach von 30 verschiedenen Behauptungen in der Klage, die nicht durch Fakten belegt seien. Dazu zähle Armstrongs Argument, die USADA habe nicht das Recht, über ihn zu urteilen. Dem widersprach Agenturchef Travis Tygart mit Hinweis auf entsprechende Dokumente aus dem Jahr 2005. Armstrong habe «klar verstanden, dass er Teil des USADA-Protokolls war, einschließlich des Ergebnismanagements und der Regeln für die Rechtsprechung».

Eine gerichtliche Anhörung ist für den 10. August angesetzt. Sollte Armstrong erneut scheitern, müsste er binnen drei Tagen entscheiden, ob er ein Schiedsgericht anruft. Die USADA hatte Armstrong in der vorigen Woche 30 Tage mehr Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt. Dadurch hat auch der zuständige Richter mehr Zeit, sich mit der Klage zu beschäftigen. «Würden wir diesen Fall nicht vorbringen, würden wir uns der Vertuschung von Dopingbeweisen mitschuldig machen und keine gute Arbeit im Namen jener machen, die wir schützen sollen», erklärte Tygart.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.043 Sekunden  (radnet)