Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3433 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Pat McQuaid ist der Präsident der UCI. Foto: Guillaume Horcajuelo
05.09.2012 18:08
UCI-Chef: USADA-Unterlagen noch nicht eingetroffen

London (dpa) - Die Unterlagen der US-Anti-Doping-Agentur USADA im Fall Lance Armstrong sind noch nicht beim Radsport-Weltverband UCI eingetroffen. Das bestätigte UCI-Präsident Pat McQuaid in London auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.

«Wenn die Urteilsbegründung vorliegt, haben wir 21 Tage Zeit, um zu reagieren. Uns bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder wir akzeptieren das Urteil oder rufen den Internationalen Sportgerichtshof CAS an», sagte der Ire.

Die USADA hatte den siebenfachen Tour-de-France-Sieger Armstrong lebenslang gesperrt und ihm alle Erfolge seit 1998 aberkannt. Nach USADA-Ansicht ist Armstrong schuldig, systematisch gedopt zu haben, was der Texaner weiter bestreitet. Allerdings hatte sich der 40-Jährige seine Strafe hingenommen und nach der Urteilsverkündung erklärt, nicht weiter gegen die Vorwürfe kämpfen zu wollen.

Inzwischen hat Armstrongs ehemaliger Teamkollege und geständige Dopingsünder Tyler Hamilton in seinem am Mittwoch in den USA Mittwoch erschienen Buch «The Secret Race» bisher öffentlich geäußerte Anschuldigungen gegen Armstrong erhärtet und erweitert.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.026 Sekunden  (radnet)