Aigle (rad-net) - Die UCI hat im Vorfeld der neuen Straßensaison ihr Corona-Protokoll aktualisiert. Der Weltradsportverband teilte nun mit, dass grundsätzlich das Prinzip gilt, dass bei Wettkämpfen die strengsten Regeln gelten werden - entweder die der UCI, oder die des Landes. Eine Impfpflicht wird es nicht geben.
Das aktualisierte Protokoll tritt am Montag in Kraft und gilt für alle Straßenrennen des internationalen Kalenders: von der WorldTour und Weltmeisterschaften bis hin zu Wettkämpfen in den Kategorien .1 und .2. Die neue Version steht weitgehend im Einklang mit dem Gesundheitsprotokoll von 2021, jedoch mit ein paar Neuerungen. So unterstreicht die UCI: «Für 2022 betonen die UCI und ihre Partner, dass in den Gastgeberländern einer Veranstaltung, wo die nationalen Gesetze strenger sind als die UCI-Regeln, die Gesetze dieses Landes Vorrang haben.» Wenn die nationalen Gesetze jedoch weniger streng sind, kommen die UCI-Regeln zum Tragen.
Für UCI-Wettkämpfe gibt es keine Impfpflicht, wenngleich der Verband eine Impfung empfiehlt. Bei Eintagesrennen und Etappenrennen, die kürzer als sieben Etappen sind, müssen alle Teilnehmer - Sportler, Personal, Kommissäre und weitere Beteiligte - entweder geimpft sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der weniger als zwei Tage alt ist. Bei mehrtägigen Rennen mit sieben oder mehr Etappen ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der weniger als zwei Tage alt ist, unabhängig davon, ob die Person geimpft wurde oder nicht.
Bei den Grand Tours sind zudem an den Ruhetagen PCR-Tests vorgesehen. Außerdem gelten weiterhin die bekannten Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Die Corona-Protokolle für die anderen Radsportdisziplinen sollen in Kürze aktualisiert und auf der UCI-Website veröffentlicht werden.