Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport fristgerecht zum 20. Februar 2015 eingereicht.
Der Gesetzesentwurf war durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet und am 12. November 2014 vorgestellt worden.
Die NADA hat sich eingehend mit dem Gesetzestext befasst und insbesondere, die die NADA-Arbeit unmittelbar betreffenden Passagen kommentiert. Dabei hat die NADA ihren externen Datenschutzbeauftragten Dr. Wolfgang von Pommer Esche miteingebunden.
Die NADA begrüßt die Einführung des Gesetzes. Aus ihrer Sicht unterstützt das Gesetzesvorhaben die Anti-Doping-Arbeit zum Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland enorm.
«Bestehende und funktionierende sportrechtliche Ahndungs- und Sanktionsmechanismen werden sinnvoll unterstützt, vorhandene Lücken, auch bei der Verfolgung von Doping unterstützenden Hintermännern, durch den staatlichen Strafverfolgungsanspruch geschlossen. Das Miteinander von Sport und Staat bei der Verfolgung von Dopingverstößen wird nachhaltig gestärkt», heißt es in der Pressemitteilung.
Die Stellungnahme der NADA