Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 3174 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Alberto Contador muss erklären wie Spuren von Clenbuterol in sein Blut gelangten. Foto: Jean-Christophe Bott
23.11.2011 17:11
Spezialist: Contador besteht Lügendetektor-Test

Lausanne (dpa) - Am Lügendetektor hat Alberto Contador offensichtlich restlos überzeugt. In der Doping-Verhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS gegen den dreifachen Tour-Sieger sprach der Detektor-Spezialist Louis Rovner aus Utah/USA von erfolgreichen Tests im Sinne Contadors.

Nach Medienberichten sei der Radprofi aus Spanien vor Monaten in Kalifornien von dem von der Verteidigung aufgebotenen Rovner an das Gerät angeschlossen worden. Passagen der Aussage Contadors drangen zunächst nicht nach außen. Wie die «Gazzetta dello Sport» auf ihrer Homepage berichtete, dauerte die Vernehmung des Spanier nach der Mittagspause etwas weniger als eine Stunde.

Der ursprüngliche Terminplan der bis Donnerstag angesetzten Anhörung kann im Übrigen doch eingehalten werden. Wie das Gericht der Nachrichtenagentur dpa bestätigte, wird die Verhandlung in Lausanne am Donnerstag zwischen 12.00 und 13.00 Uhr abgeschlossen. «Es gibt keine Änderungen», teilte der CAS mit und bezeichnete anderslautende Spekulationen vom Dienstag als «falsch».

Am letzten von vier Verhandlungstagen stehen die Schlussplädoyers der vier Parteien - Contador, der spanische Radsport-Verband RFEC, der Weltverband UCI und die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA - auf dem Programm. «Alles läuft reibungslos. Wir kommen zügig voran», ließ der Vorsitzende des dreiköpfigen Richtergremiums, Efraim Barak aus Israel, wissen.

An den ersten beiden Verhandlungstagen war Contador, der sich am Wochenende mit seinen Teamkollegen von Saxo-Bank zu einem ersten Trainingslager in Israel treffen will, nur Zuhörer und Zuschauer. Der 28-jährige Madrilene, der Doping bestreitet, muss in dem Verfahren zwei Sachverhalte erklären: Wie kamen bei der Tour-Kontrolle am 21. Juli 2010 Spuren von Clenbuterol in seinen Körper und worauf sind Spuren von Plasticizern in seinem Urin zurückzuführen?

Im Vorfeld der Anhörung hatte er sich zumindest in Sachen des Kälbermastmittels Clenbuterol mehrfach geäußert. Contador macht dafür verunreinigtes Fleisch verantwortlich. Die Weichmacher, sogenannte Plasticizer, die den Hinweis auf verbotene Bluttransfusionen geben können, waren ebenfalls im Zentrum für Präventive Dopingforschung der Sporthochschule Köln entdeckt worden.

Experten - unter ihnen laut Medienberichten auch der Kölner Anti-Doping-Experte Wilhelm Schänzer - hatten dazu am Dienstag vor dem CAS ausgesagt. Details wurden offiziell nicht bekannt. Sowohl das Contador-Lager als auch das Gericht verzichten während der Anhörung auf Statements.

Plasticizer können nach den Worten des Kölner Schänzer-Kollegen Mario Thevis «als Hinweis gedeutet werden», dass unerlaubte Bluttransfusionen stattgefunden haben. Die Beutel aus Kunststoff, in denen Blut aufbewahrt wird, werden mit diesen Weichmachern elastisch gemacht.

PVC-Rückstände sind im täglichen Leben allgegenwärtig. Nahezu jeder Mensch weise Spuren davon im Urin auf, für Hinweise auf mögliches Doping sei «die nachgewiesene Menge entscheidend», erklärte Thevis der dpa. Wie viel Spuren bei Contador gemessen wurden, verriet der Wissenschaftler allerdings nicht. Genauso wenig äußerte er sich zum laufenden Verfahren in Lausanne.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.031 Sekunden  (radnet)