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Stefan Schumacher. Foto: rad-net
05.11.2009 13:05
Schumachers Justiz-Marathon: CAS, IOC, Stuttgart

Lausanne (dpa) - CAS, IOC, Arbeitsgericht Stuttgart: Der kostspielige und nervenaufreibende Justiz-Marathon fordert Radprofi Stefan Schumacher noch mehrere Monate. Die Aussichten auf Erfolge dürften sich für den bis 21. Januar 2011 gesperrten Schwaben an allen Fronten in sehr engen Grenzen bewegen.

Dennoch war sein Anwalt nach der CAS-Verhandlung ohne Urteilsspruch bemüht, Optimismus zu verbreiten. «Ich gehe nicht heraus und sage, wir haben keinen Blumentopf gewonnen. Unsere Argumente wurden nachvollzogen», sagte Schumacher-Verteidiger Michael Lehner nach der fast achtstündigen Anhörung vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne.

Dort hatte der Sportrechtler in erster Linie formale Fehler geltend gemacht. Klarer äußerte sich der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) durch seinen Vizepräsidenten. «Sportpolitisch wäre es schlimm, wenn Schumachers Sperre aufgehoben würde. Bei der eindeutigen Beweislage rechne ich mit einer CAS-Bestätigung der Sperre», sagte Udo Sprenger der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Lehner rechnet «in etwa sechs Wochen, Mitte Dezember» mit einem Urteil der Kammer in Lausanne. An gleicher Stelle könnte auch das Internationale Olympische Komitee auf der IOC-Exekutive vom 9. bis 11. Dezember über Schumacher richten. Der 28 Jahre alte Nürtinger aus dem früheren Gerolsteiner-Rennstall war knapp zwei Monate nach seinem Positiv-Befund bei der Tour de France 2008 auch bei den Spielen in Peking mit dem Blut-Doping-Mittel CERA erwischt worden. «Dazu gab es eine IOC-Anhörung am 23. Juli. Ich nehme an, das IOC wartet bis zu seiner Entscheidung das CAS-Urteil ab», meinte Lehner.

In der Verhandlung vor dem CAS ging es laut Lehner nicht in erster Linie um die Kardinalfrage: Hat Schumacher bei der Tour gedopt oder nicht? Die Schumacher-Seite kaprizierte sich als Hauptargument gegen die ausgesprochene Sperre auf die Tatsache, dass «ein nicht zugelassenes Analyse-Verfahren» Grundlage der Strafe durch die Französische Anti-Doping-Agentur AFLD war. «Wenn das Reglement nicht eingehalten wird, dann hat er im juristischen Sinne nicht gedopt», behauptet Lehner. Der an der Uni Zürich lehrende Ulrich Haas aus Wiesbaden, einer der drei CAS-Richter im Fall Schumacher, wollte sich auf Anfrage «zu keinem laufenden Verfahren» äußern.

Der dritte Schauplatz der Schumacher-Bemühungen, sich reinzuwaschen, ist das Arbeitsgericht Stuttgart. Dort klagte der Nürtinger gegen seine Kündigung durch den Ex-Team-Manager Hans- Michael Holczer. In diesem Zusammenhang fordert der Radprofi noch Gehaltszahlungen, die Holczer vom 3. Juli 2008 an - dem Tag von Schumachers Doping-Vergehen bei der Tour - einstellte. «Es geht um eine sechsstellige Summe», sagte Holczer, der sich wegen des schwebenden Verfahrens zum anhängigen CAS-Fall offiziell «nicht im Detail» über seinen Ex-Arbeitnehmer äußern wollte. Großen Optimismus den eigenen Fall betreffend konnte er aber nicht verhehlen.

Nach den Worten des früheren Gerolsteiner-Teamchefs, der zur Tour 2010 ein Buch veröffentlichen will, sei «in absehbarer Zeit» mit dem Arbeitsgerichts-Prozess zu rechnen. Darüber hinaus bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Stuttgart, dass gegen Schumacher auch weiter wegen Betrugsverdachts ermittelt werde. Ob und wann Anklage erhoben wird, teilte die Behörde nicht mit. Sie deutete aber an, dass sich die Angelegenheit bis ins nächste Jahr ziehen dürfte.

Schumacher war von der AFLD in nachträglichen Analysen zur Tour 2008, bei der er zwei Tage das Gelbe Trikot trug und zwei Etappen gewann, positiv auf CERA getestet und daraufhin gesperrt worden. Der Welt-Radsportverband UCI übernahm am 5. März 2009 das AFLD-Urteil und belegte ihn bis 21. Januar 2011 mit einem Fahrverbot. Der Schwabe, dessen Karriere schon öfter von Doping-Verdächtigungen gekennzeichnet war, bestreitet trotz drückender Indizien weiter Manipulationen. Am Mittwoch war er zunächst nur froh, «nach acht Monaten endlich gehört worden zu sein».

Das neuartige Testverfahren auf das EPO-Präparat CERA, das Schumacher und seinem früheren - geständigen - Team-Kollegen Bernhard Kohl (Österreich) im Oktober 2008 zum Verhängnis wurde, sei laut Lehner erst zum 1. Juli dieses Jahres von der französischen Akkreditierungs-Behörde COFRAC zugelassen worden. Die Welt-Anti- Doping-Behörde WADA habe die Vorgehensweise erst am 31. Mai 2009 freigegeben.


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