Lausanne (dpa) - Radprofi Stefan Schumacher hat beim Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne Rechtsmittel gegen seine zweijährige Sperre wegen Dopings eingelegt. Der Sportgerichtshof bestätigte den Eingang von Schumachers Beschwerde, die sein Anwalt Michael Lehner nach eigenen Angaben in der vorigen Woche eingereicht hatte.
Lehner sagte der dpa, er habe auch einen Feststellungsantrag beigefügt, dass Schumacher nicht weltweit gesperrt sei. Der Jurist begründete dies damit, dass ihm die Entscheidung des Rad-Weltverbandes UCI vom 6. März nur per E-Mail zugegangen sei. Lehner rechnet damit, dass es in drei bis vier Monaten eine Verhandlung in Lausanne geben wird. In einer CAS-Mitteilung hieß es sogar, ein Urteil vor Ende August sei unwahrscheinlich. Ein Termin für eine Anhörung sei bisher nicht festgelegt.
Schumacher klagt dagegen, dass die UCI vor einem Monat in weiten Teilen die Sperre der französischen Anti-Doping-Agentur übernommen hat. Der Verband legte den Beginn der Sperre allerdings auf den 21. Januar 2009 fest. Schumacher bestreitet Doping vehement und sprach nach der Entscheidung von einem Skandal. Lehner erklärte erneut: «Ein echtes Verfahren hat es ja gar nicht gegeben.» Die UCI habe gar nicht alle Unterlagen angefordert und eine von Schumacher angebotene Anhörung nicht gewollt.
Der Nürtinger hatte bei der vorigen Tour de France beide Einzelzeitfahren gewonnen und für zwei Tage das Gelbe Trikot getragen. Die französische Anti-Doping-Agentur hatte bei einer nachträglichen Analyse in der A-Probe das Blutdoping-Mittel CERA entdeckt.