Heidelberg (dpa) - Das bis Mitte Dezember erwartete Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS im Dopingfall Stefan Schumacher muss noch nicht den Schlusspunkt der Affäre bedeuten. Michael Lehner, der Anwalt des gesperrten Radprofis aus Nürtingen, kündigte an, «notfalls» das Schweizer Bundesgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuschalten.«Ich hoffe weiterhin auf eine Recht und Gesetz entsprechende Entscheidung des CAS. Die von allen Athleten geforderte Unterwerfung unter die Rechtsprechung des CAS kann und darf nicht zu einer damit erzwungenen Aufgabe grundlegender Menschenrechte führen. Notfalls müssen auch im Fall von Stefan Schumacher das Schweizer Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof entscheiden», schrieb Lehner in einer Pressemitteilung.
Schumacher hatte vor dem CAS gegen seine weltweite Sperre bis zum 21. Januar 2011 geklagt und in erster Linie Verfahrensfehler und Regelverstöße im Anti-Doping-Reglement geltend gemacht. Der WM-Dritte von 2007 war bei der Tour de France 2008 der Einnahme des Blutdopingmittels CERA überführt worden. Wenig später war der Schwabe auch bei den Olympischen Spielen in Peking positiv auf CERA getestet worden.
Lehner hatte zuletzt durchblicken lassen, dass nur noch geringe Chancen auf einen CAS-Freispruch im Fall Schumacher bestünden.