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Die drei Öffnungsschritte des Sports. Grafik: DOSB
05.03.2021 14:09
Schrittweise Rückkehr in den Amateur- und Breitensport: «Begrüßen den Schritt der Öffnung»

Frankfurt (rad-net) - Bund und Länder haben sich gestern geeinigt: Für den Sport gibt es nach monatelangem Stillstand nun auch erste Lockerungen. In einzelnen Öffnungsschritten soll nach und nach Amateur- und Breitensport im Außen- und Innenbereich zugelassen werden.

Die einzelnen Schritte zur Öffnung sind an Bedingungen geknüpft und mit Fristen verbunden. Eine wichtige Rolle spielen stabile Inzidenz-Werte von unter 50 beziehungsweise unter 100 infizierten Personen auf 100.000 Einwohner, auf deren Basis verschiedene Bereiche des Sports zugelassen werden. Die Schritte erfolgen in mindestens 14-tägigen Abständen. Auch hier gilt: Bei einer Inzidenz über 100 gibt es keinen Öffnungen, beziehungsweise eine Rückkehr zur aktuellen Ausgangslage.

Die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern würden den 90.000 Sportvereinen einen ersten Hoffnungsschimmer auf die Rückkehr in aktives Sporttreiben geben, sagt DOSB-Präsident Alfons Hörmann. «Jetzt kommt es entscheidend darauf an, dass die Länder und die jeweiligen Kommunen die gebotenen Freiheitsgrade auch im Sinne des Sports nutzen. Wenn gemeinsam mit Augenmaß und hohem Verantwortungsbewusstsein agiert wird, kann die verordnete Bewegungslosigkeit unserer 90.000 Vereine und der 28 Millionen Mitglieder bald ein Ende finden.»

«Wir begrüßen den Schritt der Öffnung», sagte Patrick Moster, Sportdirektor im Bund Deutscher Radfahrer (BDR), in einem ersten Statement gegenüber rad-net. Er betonte allerdings auch: «Aus unserer Sicht wäre eine weitreichendere Öffnung - gerne mit Hygienekonzepten und Teststrategien - wünschenswert, ebenso wie ein starkes Signal aus der Politik. Das würde sicherlich vieles vereinfachen, auch für Vereine und Veranstalter, die bei der Umsetzung bei den Behörden um Freigabe bitten müssen.»

Bruno Nettesheim, zuständig für den Breitensport im BDR, ergänzte: «Dies ist ja nur die Bund-Länder-Vorgabe. Darauf aufbauend werden nun die Landesregierungen die landesspezifischen Maßnahmen in ihren Corona-Schutzverordnungen definieren. Also, die bekannte Vorgabe an die Vereine bleibt, hierzu ihre landesspezifischen Vorgaben zu berücksichtigen.»

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