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Das Sportschiedsgericht hat die NADA-Klage gegen Patrik Sinkewitz abgewiesen. Foto: Hendrik Schmidt
21.06.2012 13:04
Schiedsgericht hebt Startsperre von Sinkewitz auf - NADA bringt Fall vor den CAS

Bonn (rad-net) - Radprofi Patrik Sinkewitz ist aber sofort wieder startberechtigt. Das wegen des Verdachts auf Doping mit Wachstumshormonen (hGH) durchgeführte Verfahren endete vor dem Sportschiedsgericht in Köln mit einem Freispruch. Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA), die das Verfahren angestrengt hatte und beantragte, den 31-Jährigen lebenslang zu sperren, ist mit diesem Urteil nicht einverstanden und will den Fall vor das Internationale Sportschiedsgericht (CAS) bringen.

Im Schiedsspruch vom 19. Juni 2012 kommt Schiedsrichter Prof. Willi Erdmann, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., zu dem Ergebnis, dass die Verlässlichkeit der von der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) festgelegten Grenzwerte für hGH nicht ausreichend nachgewiesen ist. „Mit diesem Urteil sind wir nicht einverstanden. Insbesondere ist nicht geklärt worden, warum im Blut von Herrn Sinkewitz diese hohen Werte gemessen wurden. Deshalb gehen wir in die zweite Instanz zum CAS“, erklärte NADA-Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer.

Das Schiedsgericht hob die vorläufige Suspendierung des Athleten auf, Sinkewitz darf somit ab sofort wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Am 18. März 2011 war bekanntgeworden, dass Sinkewitz am 27. Februar vergangenen Jahres erneut positiv getestet wurde. Bei einer Blutkontrolle wurden das verbotene Wachstumshormon nachgewiesen. Daraufhin war er vorläufig suspendiert worden. Bereits im Juli 2010 war Sinkewitz des Dopings überführt und nach einem Geständnis für ein Jahr gesperrt worden. Als Wiederholungstäter würde ihm nun ein lebenslanger Bann drohen. Sinkewitz hat die Anwendung des Wachstumshormons stets bestritten.

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