Frankfurt (rad-net) - Jürgen Emig, ehemaliger Sportchef des Hessischen Rundfunks und langjähriger Tour de France-Kommentator, muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt für rechtskräftig, nach dem Emig im Oktober des vergangenen Jahres zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden war. Nach dem Urteil des BGH gelten auch Redakteure des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als «Amtsträger» und können sich daher wie Beamte wegen Bestechlichkeit strafbar machen.
Freiheitsstrafen mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren sind von einer Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen. Damit muss Emig die Haft antreten.
Emig hatte als Chef der Sportredaktion des Hessischen Rundfunks zwischen 2001 und 2004 über eine Schattenfirma Gelder von Sponsoren am HR vorbei geleitet und seinen Arbeitgeber dabei um mindestens 285.000 Euro geschädigt haben.