16.06.2011 09:08 Rechtstipp: Autos auf Radwegen dürfen abgeschleppt werden
Hagen (rad-net) - Ragt ein geparktes Auto zu einem beträchtlichen Teil in einen benutzungspflichtigen Radweg hinein, darf es abgeschleppt werden. Die dem Fahrzeughalter teuer kommende Zwangsmaßnahme ist insbesondere dann verhältnismäßig, wenn in der Nähe etwa eine Großveranstaltung stattfindet und mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Wird die Gesamtbreite des Radwegs auf mehr als einem Drittel blockiert, ist das Abschleppen auch in verkehrsarmen Zeiten angemessen. So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (AZ: 5 A 954/10).
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