Heidelberg (dpa) - Der Dopingfall Stefan Schumacher bleibt vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS eine Hängepartie. Das Gericht in Lausanne hat die Frist zur Urteilsverkündung bis zum 25. Januar verlängert, teilte Schumachers Anwalt Michael Lehner mit.
«Das Verfahren geht schon seit zehn Monaten bei einer Sperre von zwei Jahren. Da ist ja schon fast die Hälfte rum», sagte der Anwalt des früheren Radprofis aus Nürtingen.
Nach der Anhörung Schumachers am 4. November 2009 in Lausanne war zunächst ein Ende des Prozesses bis «Mitte Dezember» in Aussicht gestellt worden. Später hatten die CAS-Richter eine Fristverlängerung bis zum 11. Januar 2010 beantragt. «Das ist kein guter Umgang mit Athleten», meinte Lehner.
Am 19. Februar vergangenen Jahres hatte die französische Anti-Doping-Agentur AFLD Schumacher wegen positiver Nachtests zur Tour de France 2008 auf das Blutdoping-Mittel CERA gesperrt. Wenig später bestätigte der Radsport-Weltverband UCI diese Sperre und verhängte gegen den ehemaligen Gerolsteiner-Profi ein weltweites Fahrverbot bis zum 21. Januar 2011. Danach rief Schumacher, der bis heute Doping bestreitet, den CAS an.