Landerneau (rad-net) - Nachdem die Organisatoren der Tour de France bereits angekündigt haben, die Zuschauerin, die einen schweren Massensturz auf der ersten Etappe verursacht hatte, anklagen zu wollen, hat sich nun auch die französische Polizei eingeschaltet. Sie versucht, die Frau über die sozialen Medien ausfindig zu machen. Es gebe Ermittlungen gegen die Frau wegen vorsätzlicher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, teilte die Polizei mit.
Die Gendarmerie du Finistère hat in einem Facebook-Post einen Aufruf an Zeugen veröffentlicht, in dem sie schrieb, dass eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden sei. «Die Zuschauerin, die diesen Unfall verursacht hat, hat den Tatort verlassen, bevor die Ermittler eintrafen», heißt es in dem Post der Gendarmerie du Finistere, die dann die Zuschauerin beschrieb und jeden aufforderte, der helfen könnte, sich mit ihnen in Verbindung zu setzen.
Der Sturz ereignete sich auf der ersten Etappe von Brest nach Landerneau rund 45 Kilometer vor dem Ziel. Das Feld hatte sich auf die Verfolgung von Ausreißer Ide Schelling (Bora-hansgrohe) gemacht. Jumbo-Visma fuhr an der Spitze, als Tony Martin am rechten Straßenrand eine Zuschauerin, die dort mit dem Rücken zum Peloton und einem Schild in der Hand mit der Aufschrift «Allez Opi-Omi» stand, touchierte. Martin stürzte und er riss einige Fahrer mit sich. «Manche Zuschauer haben einfach keinen Respekt und schalten auch nicht mehr den Kopf ein», schimpfte Martin, der von «einem der schlimmsten Stürze» in seinen 13 Jahren Tour-Jahren sprach.
Viele Rennfahrer wurden am Straßenrand medizinisch versorgt, während Jasha Sütterlin (DSM) mit einer Handverletzung ins Krankenhaus in Landerneau eingeliefert wurde. Später konnte Entwarnung gegeben werden, dass er sich zumindest keine Brüche zugezogen hatte. Acht weitere Fahrer wurden nach dem Vorfall vom Rennarzt behandelt, weitere verletzt.
Die Rennleitung teilte nach dem Vorfall mit, dass sie beabsichtigten, die Zuschauerin zu verklagen. «Wir tun dies, damit die winzige Minderheit von Leuten, die so etwas tun, nicht allen die Show verdirbt», sagte der stellvertretende Renndirektor Pierre-Yves Thouault gegenüber AFP. Weitere Konsequenzen seien nicht ausgeschlossen.
Eine Anklage auf fahrlässige Körperverletzung mit Verletzungen, die nicht zu mehr als drei Monaten verletzungsbedingter Arbeitsunfähigkeit führen – dies sollte bei den am Unfall beteiligten Fahrern der Fall sein –, verursacht durch mangelndes sicheres Verhalten oder Vorsicht, könnten mit einer Geldstrafe von 1500 Euro geahndet werden, wie die «L'Equipe» berichtet. Die französische Zeitung fügte jedoch hinzu, dass die Sanktionen härter ausfallen könnten, wenn Sütterlin namentlich Anzeige erstatte. «In diesem Fall droht dem Zuschauer gemäß Artikel 222-20 des Strafgesetzbuchs eine Freiheitsstrafe von einem Jahr im Höchstmaß sowie eine Geldstrafe von 15.000 Euro», heißt es in der «L'Equipe».