Frankfurt (rad-net) - Das kartellrechtliche Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gegen den Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, Alfons Hörmann, ist beendet.
Darüber hat Hörmann die Mitgliedsorganisationen des DOSB in der vergangenen Woche informiert. Das Verfahren ging auf seine Zeit als Vorstandsvorsitzender der Firma
Creaton im Jahr 2006 zurück.
«Die zwischenzeitlichen Entwicklungen haben es für mich nun richtig erscheinen lassen, den Einspruch gegen den mich betreffenden Bußgeldbescheid zurückzunehmen. Ich bin einerseits erleichtert, dass das Verfahren damit für mich beendet ist, andererseits geht mir damit die Chance verloren, die damaligen Vorgänge unter meiner Mitwirkung gerichtlich klären zu lassen, was ich bedaure. Ich bin mir bewusst, dass mein damaliges Vorgehen eine schwer einzuschätzende Gratwanderung war. Möglicherweise habe ich nicht vorsichtig genug agiert und muss bei selbstkritischer Betrachtung einen Fehler eingestehen», teilte Hörmann den Mitgliedsorganisationen in der vorigen Woche in einem Schreiben mit.
Hörmann hatte über die Zwischenstände des Verfahrens gegenüber der Öffentlichkeit und dem Good-Governance-Beauftragten des DOSB, Jürgen Thumann, bereits vor seiner ersten Wahl im Dezember 2013 und erneut vor seiner Wiederwahl im Dezember 2014 berichtet.