Hagen (rad-net) - Mit Beginn des Monats ist der neue Bußgeldkatalog und das neue Straßenverkehrsgesetz in Kraft. Damit müssen auch Radfahrer mit erhöhten Bußgeldern rechnen. Verwarnungsgelder bis zu einer Höhe von 35 Euro, das betrifft die die meisten Verstöße im Fahrradverkehr, bleiben unverändert. Für Verkehrsvergehen mit dem Rad, die nicht ausdrücklich im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, gelten aber die neuen Regeln.
Das bedeutet vor allem ein höheres Bußgeld und höhere Strafen für das Missachten von roten Ampeln. Statt bisher 50 bis 200 Euro werden für Autofahrer künftig zwischen 90 und 360 Euro fällig, für Radfahrer gilt jeweils der halbe Betrag. Darüber hinaus müssen Radfahrer, die beim Überfahren einer roten Ampel ertappt werden, wie bei allen Bußgeldern ab 40 Euro mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Punkte kann es darüber hinaus auch für fehlende Rücksichtnahme geben, da das entsprechende Bußgeld für Autofahrer auf 80 Euro erhöht wurde. Richtig teuer wird ab sofort das Umfahren geschlossener Bahnschranken. Dafür werden für Radfahrer jetzt 350 Euro und vier Punkte fällig.