Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat jetzt eine Datenbank veröffentlicht - NADAjus -, die eine unverbindliche Information über die in Deutschland abgeschlossenen Disziplinarverfahren bei einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen ermöglicht.
Die Datenbank erfasst dabei Verfahren, die durch die NADA vor dem Deutschen Sportschiedsgericht geführt wurden, genauso wie sportrechtliche Verfahren, die durch einzelne Sportfachverbände durchgeführt wurden. Die Informationen der Datenbank beruhen teilweise somit auf den Angaben der Verbände.
Die NADA kommt damit ihrer grundsätzlichen Pflicht aus Artikel 14.3.2 des Nationales Anti-Doping Codes (NADC) 2015 nach, Disziplinarentscheidungen zu veröffentlichen. Die Datenbank enthält derzeit Entscheidungen ab dem Jahr 2010. Die Datenbank werde ständig erweitert und ergänzt, sei aber nicht abschließend.