Bonn (rad-net) - In einer Pressemitteilung hat die nationale Anti Doping
Agentur (NADA) noch einmal auf den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM)
hingewiesen. Die australische Anti-Doping Organisation (ASADA) hatte bereits im
Jahr 2018 vor NEM gewarnt, die illegal mit Ligandrol (Synonyme: LGD-4033,
VK5211) versetzt waren. Ligandrol gehört zur Substanzklasse «S1. Anabole
Substanzen» der WADA-Verbotsliste, mit der Bezeichnung LGD-4033 aufgeführt, und
fällt in die Gruppe der Selektiven Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs). Die
Substanz ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, weiterhin liegen
für den Einsatz der Substanz am Menschen kaum wissenschaftliche Daten vor.
«Die Gefahren durch gefälschte oder verunreinigte NEM sollten Athletinnen und
Athleten bekannt sein. Je nach Herkunft können verbotene Substanzen gezielt
beigefügt worden sein oder als Rückstände beim Abfüllprozess in Präparate
gelangen. Auf Grund dieser Gefahren warnt die NADA grundsätzlich vor der
Einnahme von NEM», heißt es in der Mitteilung
Verzichten Athletinnen und Athleten nicht auf NEM, sollte die Verwendung von
solchen Präparaten immer in Absprache mit Ernährungsberaterinnen und -beratern
und/oder Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Nur bei einer defizitären
Versorgung oder bei Mangelerscheinungen kann es sinnvoll sein, ein NEM zu
nehmen. Die Einnahme ohne Mangelerscheinung kann gesundheitliche Schäden nach
sich ziehen, denn NEM enthalten Nährstoffe oft in überhöhten Mengen und
isolierter Form, teilweise um das 1.000-fache erhöht. Zudem warnt die NADA
insbesondere vor der Einnahme mehrerer NEM gleichzeitig. Dies kann
kontraproduktiv sein, da sich Wirkungen aufheben und es auch schon zu
Vergiftungserscheinungen bei Athletinnen und Athleten gekommen ist.
Daher rät die NADA dazu, die Einnahme von NEM unbedingt auf ihre
Notwendigkeit zu überprüfen und NEM nur unter professioneller Betreuung zu
verwenden. Zudem weist die NADA darauf hin, anstelle von NEM ausgewählte
Präparate mit Arzneimittelzulassung einzusetzen, da für diese die
Kontaminationsgefahr sehr gering ist. NEM unterliegen als Lebensmittel einer
anderen Kontrolle als Arzneimittel. Vor dem Konsum eines NEM sollte unbedingt
überprüft werden, ob das gewünschte Produkt von einer unabhängigen Institution
auf das Vorhandensein von verbotenen Substanzen getestet wurde. So kann
zumindest die Gefahr, ein gefälschtes oder verunreinigtes Produkt einzunehmen,
verringert werden.
In Deutschland bietet die so genannte Kölner Liste des Olympiastützpunktes
Rheinland Herstellern die Möglichkeit zur Selbstauskunft. Die Kölner Liste ist
auch in der NADA-App integriert. Sie nennt Produkte, die mindestens einmal am
Zentrum für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln
unabhängig getestet wurden. Die Veröffentlichung eines Produktes auf einer
derartigen Seite bedeutet jedoch nicht, dass das Produkt grundsätzlich frei von
Verunreinigungen sein muss. Es bedeutet lediglich, dass das Dopingrisiko
minimiert ist, denn es können auch einzelne Chargen verunreinigt sein.
«All diese Aspekte tragen dazu bei, das durch die Einnahme von NEM vorhandene
Dopingrisiko zu reduzieren. Gänzlich auszuschließen ist es jedoch nicht», so die
NADA.