Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat 2013 den Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen an die internationalen Gepflogenheiten angepasst. Athleten, die keinem Testpool angehören, müssen für die Anwendung von spezifischen und nicht-spezifischen Substanzen bei einer Dopingkontrolle ein Attest vorlegen. Die NADA verlangt dabei die Bestätigung, dass die Behandlung bereits vor der Kontrolle begonnen hat und medizinisch auch ausreichend dokumentiert ist. Dies teilte die Nada jetzt mit.
Verschärft wurde die Regelung bei Asthma-Fällen, die mit den nicht erlaubten Substanzen Fenoterol, Reproterol und Terbutalin behandelt werden: Hier müssen ab sofort auch Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP) eine «Therapeutic Use Exemptions» (TUE) bereits im Vorfeld einholen. Der überarbeitete Standard gilt seit Anfang März.