Fulda (dpa) - Im Schadensersatzprozess des Getränkeherstellers Förstina gegen den geständigen Doping-Sünder Patrik Sinkewitz geht das Landgericht Fulda in die Beweisaufnahme.
Dabei solle geprüft werden, ob die Summe von 308 000 Euro gerechtfertigt sei, die der ehemalige Sinkewitz-Sponsor von dem arbeitslosen Radprofi fordert, sagte Richter Harald Winkler der Deutschen Presse- Agentur dpa. Zu diesem Zweck sollen zwei Zeugen von Firmen gehört werden, die Förstina im Zuge einer Werbekampagne mit Sinkewitz beauftragt hatte. Ein Termin stehe noch nicht fest.
Der Getränkehersteller wirft dem ehemaligen Fahrer des T-Mobile- Teams arglistige Täuschung vor und hatte deshalb gegen Sinkewitz eine Schadensersatzklage in Höhe von 308 000 Euro eingereicht. Ende April war ein Gütetermin zwischen beiden Parteien gescheitert. Sinkewitz sah sich nicht imstande, die Vergleichssumme von 150 000 Euro aufzubringen und lehnte ab. «Ich kann das nicht bezahlen», hatte der Profi aus dem osthessischen Pilgerzell gesagt.
Sinkewitz' Anwalt hatte vorgeschlagen, dass sein Mandant lediglich zur Zahlung einer Summe von etwa 10 000 Euro bereit sei. Laut dem Landgericht Fulda soll nun auch geprüft werden, ob Sinkewitz seine Vergütung teilweise zurückerstatten muss. «Das erscheint uns zweifelhaft», sagte Winkler. Förstina muss nun Beweise liefern.
Den im Januar 2004 abgeschlossenen Werbevertrag mit Sinkewitz hatte Förstina gekündigt, nachdem der 27-Jährige im Juli 2007 positiv auf Testosteron-Doping getestet worden war. Der Getränkehersteller hatte angegeben, dass er wegen der Doping-Schlagzeilen eine seit April 2007 laufende Werbekampagne mit dem Radprofi nach kurzer Zeit einstampfen musste. «Förstina will aus der Sache nur Profit ziehen. Ich meine, dass mit der Kündigung die Sache erledigt sein müsste», hatte Sinkewitz sein Rechtsverständnis im April erläutert.
Sinkewitz kann nach Ablauf seiner Sperre vom 18. Juli an wieder Rennen fahren. Die finanziellen Einbußen durch seine Doping-Affäre hatte er jüngst auf «wohl über eine Million» Euro beziffert. Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hatte den geständigen Doping-Sünder für ein Jahr gesperrt und zu einer Geldstrafe von 40 000 Euro verurteilt.