Frankfurt (rad-net) - Viele ehrenamtlich Tätige sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Für andere Ehrenamtliche in Vereinen bietet die gesetzliche Unfallversicherung VBG eine freiwillige Versicherung an. Dann sind sie in Ausübung ihres Ehrenamts bei Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder bei einer Berufskrankheit abgesichert.
Nicht automatisch versichert sind Vorstandsmitglieder von Vereinen, gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Vereine (wie zum Beispiel Sportvereine) oder auch ehrenamtlich Engagierte in politischen Parteien und Gremien von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen. Sie können sich freiwillig versichern.
Der Jahresbeitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt steigt bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG auf drei Euro im Jahr pro versichertem Ehrenamt. Darauf hat die VGB in einer Mitteilung hingewiesen. Der Beitrag beträgt ab dem 1. Januar 2015 pro ehrenamtlich tätiger Person jährlich drei Euro (bisher 2,73 Euro).
«Die VBG ist eine Solidargemeinschaft und macht als gesetzliche Unfallversicherung keine Gewinne. Nur die tatsächlich entstandenen Kosten werden auf die Mitglieder umgelegt», erklärt Thorsten Döcke, Mitglied der VBG-Geschäftsführung. «Nach knapp zehn Jahren ist die Erhöhung des Beitrags notwendig, weil die Aufwendungen für Versicherungsfälle gestiegen sind.»
Der Beitrag wird auf der neuen Basis erst im Frühjahr 2016 erhoben. Kundinnen und Kunden haben also fast eineinhalb Jahre Zeit, sich auf diese Erhöhung einzustellen. Falls jemand trotz dieser moderaten Beitragserhöhung die Versicherung im neuen Jahr nicht fortsetzen will, ist eine Kündigung spätestens zum Jahresende 2014 erforderlich.
Um den einzelnen Ehrenamtsträgern und -trägerinnen sowie den Vereinen die Anmeldung zu vereinfachen, bietet die VBG Verbänden an, Sammelverträge mit der VBG zu schließen. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit profitieren freiwillig Versicherte von den Leistungen der VBG. Dazu gehören Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation, die den Versicherten die frühzeitige und dauerhafte Wiedereingliederung in die Arbeits- und Lebenswelt ermöglichen sollen. Zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen finanzielle Unterstützungen wie Verletztengeld oder eine Unfall- oder Berufskrankheitenrente.
Informationen zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung erhalten Interessierte auf der Website www.vbg.de/ehrenamt, per E-Mail an ehrenamt@vbg.de oder auch telefonisch unter 040/5146-1970.