Berlin (rad-net) - Der geständige Dopingsünder Patrick Sinkewitz kann vom 18. Juli dieses Jahres an wieder Radrennen fahren. Das Präsidium des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) verzichtet auf den weiteren Rechtsweg, nachdem Sinkewitz das Urteil in vollem Umfang anerkannt habe. Das teilte der BDR heute mit. Zunächst hatten das Präsidium und Sinkewitz selbst beim Bundesrechtsausschuss des BDR Revision gegen das Urteil im Fall des Doping-Kronzeugen eingelegt. Das BDR-Sportgericht hatte Sinkewitz im November des Vorjahres wegen Testosteron-Dopings zu einer Einjahres-Sperre bis zum 17. Juli 2008 und einer Geldstrafe in Höhe von 40000 Euro verurteilt.
Sinkewitz war durch seinen Heidelberger Anwalt Michael Lehner gegen das Urteil in Revision gegangen, wollte dadurch die Geldstrafe reduzieren. Zudem hatte Lehner auf die Möglichkeit verwiesen, durch den neuen Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA die Sperre auf sechs Monate zu verkürzen. Jetzt rückte Sinkewitz nach Angaben des Verbandes davon ab. «Das Präsidium des BDR hat deshalb auf der Grundlage seiner früheren Entscheidungen und trotz seiner Bedenken gegen Teile des Urteils den weiteren Rechtsweg eingestellt. Mit der beiderseitigen Rücknahme der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig», heißt es in der BDR-Erklärung.
«Patrick Sinkewitz, der seine Verantwortung angenommen und als Kronzeuge zur Aufklärung beigetragen hat, kann sich auf dieser Grundlage um einen neuen Arbeitgeber bemühen», sagte BDR-Generalsekretär Martin Wolf. Sinkewitz war nach seinem Doping-Geständnis vom früheren T-Mobile-Team suspendiert worden. Er war im Vorjahr in der Vorbereitung auf die Tour de France, bei der er schwer stürzte, positiv auf Testosteron getestet worden.
Mitte November 2007 hatte die Bonner Staatsanwaltschaft ihre strafrechtlichen Ermittlungen gegen den 27-Jährigen aus Fulda gegen die Zahlung einer fünfstelligen Summe eingestellt. Sinkewitz hatte auch über Dopingpraktiken an der Freiburger Uni-Klinik berichtet.
DIE MITTEILUNG DES
BDR IM WORTLAUT: |
Das Urteil gegen den geständigen Dopingsünder Patrick Sinkewitz ist von diesem in vollem Umfang anerkannt worden. Das Präsidium des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat deshalb auf der Grundlage seiner früheren Entscheidungen und trotz seiner Bedenken gegen Teile des Urteils den weiteren Rechtsweg eingestellt. Mit der beiderseitigen Rücknahme der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.
„Patrick Sinkewitz, der seine Verantwortung angenommen und als Kronzeuge zur Aufklärung beigetragen hat, kann sich auf dieser Grundlage um einen neuen Arbeitgeber bemühen“, sagte BDR-Generalsekretär Wolf.
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