Frankfurt (rad-net) - Aus «morphologischen Gründen» kann eine zum UCI-Reglement leicht veränderte Sitzposition im Zeitfahren beantragt werden. Gemäß des Reglements des Radsport-Weltverbandes steht der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) auch bei Zeitfahren unter seiner Verantwortung auf Antrag geringen Abweichungen von der zulässigen Sitzposition zu. Danach können Aktive aus «morphologischen Gründen» Toleranzen bei der zulässigen Sitzposition beantragen. Möglich ist danach eine Erweiterung der maximalen Sitzlänge von der Mitte der Tretlagerachse zum Ende des Aufliegers von 75 auf 80 Zentimeter oder eine Reduktion des «Nachsitzens», des Abstandes von der Sattelspitze zur Mitte der Tretlagerachse von fünf auf null Zentimeter. Einzelheiten dazu hat der Verband jetzt in einer «Amtlichen Mitteilung» veröffentlichen lassen.
Dazu teilt die Technische Kommission des BDR mit: «Es darf nach dem Reglement der UCI aber nur eine der beiden Toleranzen in Anspruch genommen werden.» Der entsprechende Antrag muss dem Kollegium der Kommissäre spätestens bei der Mannschaftsleitersitzung übergeben werden. Es gilt auch nicht generell sondern muss bei jedem Zeitfahren neu eingereicht werden und kann gemäß UCI-Reglement auch jeweils neu kontrolliert werden. «Das Formular und die eventuelle Genehmigung der Nutzung der Toleranzen im entsprechenden Wettbewerb ist keinesfalls eine Freigabe oder gar Genehmigung zur Nutzung der Position für zukünftige Wettbewerbe», heißt es in der Erläuterung der Technischen Kommission. Ohne vorherige Ankündigung gibt es keinen Anspruch auf die Aufweichung des Reglements aus «morphologischen Gründen».