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15.05.2009 10:23
Klöden-Anwälte zweifeln Sinkewitz’ Glaubwürdigkeit an

Köln (rad-net) - In einer Pressemitteilung seiner Rechtsanwälte hat Radprofi Andreas Klöden die gegen ihn erhobenen Doping-Vorwürfe erneut zurückgewiesen. Klöden sowie Andreas Kessler, die Dopingvorwürfe stets zurückgewiesen haben, wurden von der Kommission beschuldigt, gemeinsam mit ihrem einstigen Teamkollegen Patrik Sinkewitz am 2. Juli 2006 zum Eigenblutdoping nach Freiburg gefahren zu sein. Die Anwälte stützen ihre Argumentation jetzt auf Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen.

Die Expertenkommission habe vergessen, darauf hinzuweisen, «dass dieser Beteiligte nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft in verschiedenen Vernehmungen widersprüchliche Angaben gemacht hat», so die Anwälte. «Zudem wird durch einen anderen Zeugen aktenkundig behauptet, dass Herr Sinkewitz ihm gegenüber im Vorfeld seiner letzten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung Angaben gemacht hat, die seiner letzten Aussageversion in wesentlichen Punkten widersprechen.»

Bisher hätten sich die Klöden-Anwälten erfolglos um eine Einsicht in die zitierten Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Freiburg bemüht. Auch habe es bisher keine Überlassung von Abschriften der angeblichen Beurteilungsunterlagen und Testergebnisse der eingesetzten Expertenkommission gegeben. «Die Expertenkommission selbst entzieht damit die Grundlagen ihrer Beurteilung jeder sachlichen Prüfung», so die Anwälte in ihrer Mitteilung.

Nach Ansicht der Klöden-Anwälte sei «nicht nachvollziehbar, wie eine selbst ernannte Expertenkommission nach angeblich intensiver Prüfung von Sachverhalten derart vage Behauptungen verbreiten kann». Es fehle im Zusammenhang mit der Behauptung, Klöden habe Medikamente bezogen, außerdem der Hinweis, um welche Medikamente es sich gehandelt habe und ob die Kommission diese Medikamente für dopingrelevant halte.

 

Die Presse-Erklärung der Klöden-Anwälte im Wortlaut:

Zum sogenannten Abschlussbericht der Expertenkommission zur Aufklärung von Dopingvorwürfen gegenüber Ärzten der Abteilung Sportmedizin des Universitätsklinikums Freiburg nehmen wir für unseren Mandanten wie folgt Stellung:

1. Wir haben uns bisher erfolglos um eine Akteneinsicht in die in dem Bericht zitierten Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Freiburg und um eine Überlassung von Abschriften der angeblichen Beurteilungsunterlagen und Testergebnisse der eingesetzten Expertenkommission bemüht. Die Expertenkommission selbst entzieht damit die Grundlagen ihrer Beurteilung jeder sachlichen Prüfung.

2. Die gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfe beruhen auf bisher schon bekannten Anschuldigungen. Dabei vergisst die Expertenkommission auf folgende wesentliche Punkte hinzuweisen: Obwohl sich die Schlüsse der Expertenkommission augenscheinlich auf die Angaben des Herrn Patrik Sinkewitz stützen, vergisst die Expertenkommission zum Beispiel darauf hinzuweisen, dass dieser Beteiligte nicht nur gegenüber der Staatsanwaltschaft in verschiedenen Vernehmungen widersprüchliche Angaben gemacht hat. Zudem wird durch einen anderen Zeugen aktenkundig behauptet, dass Herr Sinkewitz ihm gegenüber im Vorfeld seiner letzten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung Angaben gemacht hat, die seiner letzten Aussageversion in wesentlichen Punkten widersprechen. Soweit die Expertenkommission sinngemäß die Behauptung aufstellt, unser Mandant habe Medikamente bezogen, ist darauf hinzuweisen, dass die Expertenkommission selbst keine klare Aussage zu der Frage macht, ob und welche Medikamente unser Mandant bezogen haben soll und ob die Expertenkommission diese Medikamente für dopingrelevant hält. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bisher niemand behauptet hat, unser Mandant habe Doping mit Arzneimitteln praktiziert. Für uns ist nicht nachvollziehbar, wie eine selbst ernannte Expertenkommission nach angeblich intensiver Prüfung von Sachverhalten derart vage Behauptungen verbreiten kann.  
Dr. André Große Vorholt & Marcus Hotze, Rechtsanwälte  


Abschlussbericht der Expertenkommission


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