Berlin (rad-net/dpa) - Dem Bund Deutscher Radfahrer (BDR) droht vorerst keine Kürzung der Bundesmittel wegen möglicher Doping-Vertuschungen. Einen entsprechenden Antrag hatten die Bundestags-Grünen gestellt. Der Sportausschuss des Bundestages hat diesen mit den Stimmen der Regierungs-Fraktionen CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die Grünen hatten gefordert, dass für den BDR im kommenden Haushaltsjahr 300 000 Euro weniger eingeplant werden sollten. Dieses Geld solle stattdessen für Doping-Prävention eingesetzt werden, sagte der Grünen-Sportpolitiker Winfried Hermann der sich in seinem Antrag auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Juli 2010 bezog.
Staatssekretär Christoph Bergner vom Bundesinnenministerium erklärte hingegen, dass eine mögliche Bestrafung Sache des Bundesverwaltungsamtes sei. Nach dem Urteil müsse es nun den Sachverhalt in Bezug auf die Fördermittel-Vergabe prüfen und möglicherweise den Radsport-Verband sanktionieren. Eine Strafe halte er für möglich. Bergner zufolge fließen diese Mittel ohnehin automatisch in die Doping-Prävention.
«Mit dieser Entscheidung haben wir gerechnet», sagte BDR-Generalsekretär Martin Wolf. «Wir als Verband haben uns überhaupt nichts vorzuwerfen. Hier wurden Auszüge eines unter presserechtlichen Aspekten getroffenen Urteils in einer Privatsache Bremer./. Hermann benutzt, um den Eindruck zu erwecken, es hätte 2004 einen Dopingfall «Lademann» gegeben. Diesen angeblichen Fall gibt es bis heute nicht. Das Gericht hat im Urteil lediglich festgestellt, dass die Meinungsfreiheit von Presse und Politik in dieser Angelegenheit nicht eingeschränkt werden darf. Wir warten auf ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten und werden dieses dann dem Bundesverwaltungsamt zur Verfügung stellen», so Wolf.
Gleichfalls abgelehnt wurde ein Antrag auf mehr Geld für das Projekt «Jugend trainiert für Paralympics». Die Opposition hatte gefordert, die bisher veranschlagte Summe von 50 000 Euro im Sport- Haushalt 2011 zu erhöhen. Die SPD hatte eine Aufstockung auf 130 000 Euro, Bündnis 90/Die Grünen auf 65 000 Euro beantragt.