Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3147 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


02.02.2011 15:09
Keine Betrugs-Anklage gegen Schumacher

Stuttgart (dpa) - Der sportrechtlich wegen Dopings verurteilte Radprofi Stefan Schumacher kommt strafrechtlich um ein Betrugs-Verfahren herum. Nach einem Bericht der «Stuttgarter Nachrichten» wies das Landgericht Stuttgart eine entsprechende Klage der Staatsanwaltschaft zurück.

«Ein Betrug im strafrechtlichen Sinn liegt nicht vor», erklärte der Sprecher des Gerichts, Lars Kemmner, der Zeitung. Schumachers ehemaliger Teamchef Hans Holczer sieht in dieser Entscheidung eine vertane Chance im Anti-Doping-Kampf, der Sportler selbst reagierte erleichtert.

Der im vergangenen September in den Profizirkus zurückgekehrte Schumacher hätte ein Präzedenzfall werden können. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn im Oktober wegen Betrugs zum Nachteil seines früheren Rennstalls Gerolsteiner an, obwohl sein Doping-Fall zu diesem Zeitpunkt sportrechtlich längst geklärt war. Das hatte es vorher in Deutschland noch nicht gegeben.

In der Klage ging es um eine Summe von 150 000 Euro, die Schumachers Gehältern für die Monate Juli, August und September 2008 entsprach. Der heute 29-Jährige hatte vor der damaligen Tour de France erklärt, nicht zu dopen. In nachträglichen Analysen von Proben sowohl der Tour als auch der Olympischen Spiele 2008 waren bei Schumacher jedoch Spuren des Blutdoping-Präparats CERA gefunden worden. Sein damaliger Teamchef Holczer kündigte ihm daraufhin im Oktober 2008. Die Staatsanwaltschaft warf Schumacher vor, Holczer durch die Einnahme der Doping-Mittel hintergangen zu haben.

Nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart ist jedoch «bei Gerolsteiner kein Schaden entstanden», wie Kemmner erklärte. Denn ein Betrug «setzt einen Vermögensschaden voraus».

Holczer sagte den «Stuttgarter Nachrichten»: «Die Sache ist erledigt. Allerdings hätte es für den Kampf gegen Doping eine entscheidende Geschichte werden können, wenn ein Doper wegen Betrugs angeklagt worden wäre. Das hätte dem Thema einen Kick versetzt.»

Schumacher selbst erklärte, «natürlich froh» zu sein. «Auch wenn ich die ganze Sache ein bisschen weggeschoben und mich voll auf den Sport konzentriert habe.» Seine zweijährige Dopingsperre war im vergangenen Jahr um vier Monate verkürzt worden. Seit September fährt der Nürtinger wieder Rennen für das italienische Team «Miche».


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.074 Sekunden  (radnet)