Köln (rad-net) - Fritz Pleitgen, Präsident der Europäischen Rundfunk-Union (EBU), hat auch weiterhin kein Verständnis für den Ausstieg der ARD aus der Live-Berichterstattung von der Tour de France. Diese Entscheidung gefährde aus seiner Sicht System des Sportrechtekaufs für die öffentlich-rechtlichen Sender in Europa. «Wenn das ARD-Beispiel Schule macht, können wir den gemeinsamen Sportrechterwerb vergessen», sagte Pleitgen. Der EBU-Präsident, der zuvor Indendant des Westdeutschen Runkfunks (WDR) war, verwies auf die möglichen Konsequenzen der Entscheidung der ARD. «Dann brauchen wir uns um Olympia, Biathlon, nordische Wettbewerbe und andere schöne Sachen nicht mehr zu bemühen. Einzeln erworbene Rechte sind durchweg viel teurer.»
Der ARD attestierte Pleitgen «ein klares Gebot. Das war mehr als nur Interesse», so Pleitgen. «In dem Moment, in dem man in so ein Verfahren reingeht, entsteht eine Bindewirkung. Die ARD ist mit dem ZDF in einem gültigen Vertrag. Beide haben ein qualifiziertes, vorschriftsmäßiges Gebot eingereicht. Als Lizenzsumme wurden zusammen sechs Millionen Euro pro Jahr eingebracht. Deutlicher geht es nicht. ARD und ZDF waren bei den Gesprächen mit der ASO dabei. Es wird unmöglich sein zu sagen: Wir sind dem Vertrag nicht beigetreten.»
Allerdings gebe es für den Vertrag auch Austiegsklauseln. Damit erwartet der 70-jährige Pleitgen allerdings finanzielle Forderungen von Seiten der Amaury Sport Organisation (ASO). «Es geht für ARD und ZDF um gut 20 Millionen Euro für drei Jahre. Dazu könnten Schadenersatzforderungen wegen ausbleibender Sponsorengelder kommen. DIE EBU wird die Summe sicher nicht übernehmen wollen. Ob das ZDF sich gerne daran beteiligt, wage ich zu bezweifeln. Es kann nicht sein, dass der Gebührenzahler die Zeche begleichen muss. Sollte das jetzt wegen eines Kommunikationsfehlers schief gehen, wird es ziemlich ernst.»
Nicht nachvollziehen kann Pleitgen den Ausstieg der ARD auch im Blick auf den Anti-Doping-Kampf. «Es ist zu befürchten, dass sich Sportverbände nicht animiert fühlen, scharf zu kontrollieren, wenn ihnen der Vertragsausstieg droht.»