Bad Wildbad/Hamburg (dpa) - Der Fall Stefan Schumacher beschäftigt weiter den krisengeplagten Radsport. Trotz der beiden positiven A-Proben des Nürtingers kämpft dessen Anwalt Michael Lehner um ein baldiges Comeback seines Mandanten.
«Schumacher ist nicht suspendiert, es gibt kein sportrechtliches Verfahren. Ihm wird die Lizenz 2009 erteilt werden müssen», sagte Lehner der «Welt». Allerdings hat die französische Anti-Doping-Agentur AFLD, die Schumacher in Nachkontrollen zur Tour de France zweimal positiv auf das EPO-Präparat CERA getestet hatte, bereits ein Verfahren gegen den 27-Jährigen eingeleitet. «Wir wollen ihn sanktionieren», sagte AFLD-Präsident Pierre Bordry der Tageszeitung.
Doch die Schumacher-Seite gibt nicht auf. Noch immer hegt sie «berechtigte Zweifel», ob die beiden positiven A-Proben auf das EPO- Präparat CERA korrekt abgelaufen sind. «Es liegt nun an der AFLD, diese Zweifel auszuräumen», sagte Schumachers Manager Heinz Betz. Sein Mitstreiter Lehner erklärte, er habe vor einigen Tagen eine Liste mit Fragen, «die sich für uns aufgrund der dürren Dokumente ergeben haben, die uns vorliegen», nach Frankreich geschickt. Schumacher, der sich derzeit in New York aufhält, schaue «recht zuversichtlich in die Zukunft», berichtete Betz am Freitag der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Zumindest für die belgische Quick-Step-Equipe ist der Fall erledigt. Teamchef Patrick Lefevere schloss aus, dass Schumacher in der kommenden Saison für ihn fahren wird. «Ich werde keinen Fahrer bezahlen, den ich nach den grundsätzlichen Regeln meines Teams nicht will», sagte Lefevere der Internetausgabe der belgischen Zeitung «Sporza». Es sei eine lästige Angelegenheit für ihn, dass Schumacher weiter behaupte, er sei unschuldig. Der Vertrag mit dem Nürtinger, der Doping - anders als sein früherer Gerolsteiner-Teamkollege Bernhard Kohl, der ebenfalls in der A-Probe positiv auf CERA getestet worden war - stets bestritten hat, sei nichtig.
Schon Anfang Oktober hatte Schumacher über Lehner und Betz Zweifel an der Richtigkeit der A-Proben äußern lassen, sein eigenes Schweigen aber nicht gebrochen. «Unter welchen Umständen und welche Blutproben drei Monate später im Labor in Chatenay-Malabry angeblich positiv auf CERA getestet worden sein sollen, ist nach den bisher vorliegenden Unterlagen völlig unklar», hieß es damals in einer Stellungnahme.
Laut Reglement des Weltverbandes UCI ist die AFLD und nicht das Sportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) zuständig. «Im Moment liegt der Ball bei denen», sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Peter Barth. Falls die AFLD Schumacher sperre, sei die Entscheidung von BDR und UCI anzuerkennen, «wenn die entsprechenden Voraussetzungen im Sinne des UCI-Reglements vorliegen».