Wien (dpa) - Auf den wegen Dopings zu zwei Jahren Wettkampf-Sperre verurteilten Radprofi Bernhard Kohl kommen schwere Zeiten zu. Zum einen erwägt sein Noch-Arbeitgeber Hans-Michael Holczer weiter Schadenersatz-Ansprüche gegen den 26-jährigen Österreicher.
Zum anderen könnte Kohl auch Ärger mit der französischen Justiz wegen der ihm nachgewiesenen Doping-Fälle bei der Tour de France ins Haus stehen. «Ich will weitere Aufklärung von Kohl, wer dahinter steckt. Wenn die nicht kommt, gibt es keinen Auflösungsvertrag, was gleichbedeutend mit Schadenersatzforderungen meinerseits wäre», sagte Holczer der Deutschen Presse-Agentur dpa.
«Vor vier Wochen gab es zwischen mir, Kohl und seinem Anwalt ein Gespräch. Seine damaligen Aussagen haben mir nicht gereicht, um den noch bis 31. Dezember geltenden Vertrag zwischen mir und Kohl in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen. Da muss mehr kommen. Eventuelle Schadenersatz-Forderungen zu beziffern ist schwierig. Mein Anwalt ist gerade dabei», erklärte Holczer weiter. Bei dem ebenfalls nach der positiven A-Probe gekündigten Stefan Schumacher liegt der Fall laut Holczer nicht so klar. «Kohl akzeptierte unsere Kündigung, Schumacher nicht, weil er behauptet, nicht gedopt zu haben. Er erhält aber von mir wie Kohl auch kein Geld mehr», sagte der Ex-Chef des inzwischen aufgelösten Gerolsteiner Teams.
Durch seine Soft-Beichte hatte Kohl den nach seinem weinerlichen Geständnis vom Oktober vermeintlich erworbenen Sympathie-Kredit schnell verspielt. Entgegen Ankündigungen nannte der mit unerlaubten Mitteln auf Platz drei der diesjährigen Tour-de-France vorgefahrene «Bergkönig» keine Hintermänner der Doping-Affäre. Kohl wurde mit der Höchststrafe belegt.
Kohl habe von strafmildernden Umständen durch eine Komplett-Aussage keinen Gebrauch gemacht, und «jetzt kritisiert und beschwert er sich über ein zu hohes Urteil», beschwerte sich NADA- Geschäftsführer Andreas Schwab bei der Nachrichten-Agentur APA. Kohl habe viel versprochen «und nichts gehalten». Er habe «auf die Tränendrüse der Österreicher gedrückt, um Mitleid geheischt».
Der tief gefallene Kletter-Spezialist aus Wolkersdorf hat nach Zustellung des schriftlichen Urteils jetzt einen Monat Zeit, Berufung vor der Schiedskommission einzulegen. «Ob wir das tun werden, hängt von der schriftlichen Begründung des Urteils ab», sagte dazu Kohl-Anwalt Siegfried Fröhlich.
Während dopende Sportler in Österreich strafrechtlich nicht verfolgt werden, sind die Gesetze in Frankreich anders. Der Italiener Riccardo Ricco, der während der Tour ebenfalls positiv auf das Blutdoping-Mittel CERA getestet worden war, ist bereits von einem Gericht in Foix/Frankreich befragt worden. Das gleiche könnte Kohl drohen. Ob ein Verfahren gegen Ricco eröffnet wird, soll bis zum Jahresende geklärt werden. In Italien ist Ricco bereits für zwei Jahre gesperrt worden, will dagegen aber vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS klagen.
Laut APA soll Kohl im Januar oder Februar 2009 von der Französischen Anti-Doping-Agentur AFLD, die die Tests während - und im Falle Kohl und Schumacher nach der Tour - vornahm, vorgeladen werden. Schumacher-Anwalt Michael Lehner soll in Paris mit Vertretern der AFLD zusammengetroffen sein. Sein Mandant, der zweifache Etappensieger und Träger des Gelben Trikots, leugnet weiter Doping.
Der geständige Dopingsünder Jörg Jaksche hat «sehr viel Verständnis» für Kohls zurückhaltende Aussage. «Von ihm wird verlangt, dass er sich die Klippe runterstürzt in einer heroischen Art und Weise und sagt 'ich packe komplett aus'. Aber er weiß, wenn er komplett auspackt, wird er nie mehr in seinen Beruf zurückkommen", sagte der Ansbacher Ex-Profi, der die Kronzeugen-Regelung in Anspruch genommen hat, aber keinen neuen Arbeitgeber mehr fand, in einem Ö1- Interview.