Austin (dpa) - Der Mega-Prozess kommt - Lance Armstrong muss um seine finanzielle Existenz bangen. Ein Bundesgericht in Washington hat die von den Anwälten des Ex-Radprofis beantragte Einstellung des Prozesses abgelehnt.
In der anstehenden juristischen Auseinandersetzung, in der das US-Justizministerium und der ehemalige Armstrong-Teamkollege Floyd Landis gegen den einstigen Superstar klagen, geht es um fast 100 Millionen Dollar (derzeit etwa 94,18 Millionen Euro) Regress. «Die Zielgerade ist für Mister Armstrong erreicht», erklärte der zufriedene Landis-Anwalt Paul D. Scott.
Der 2012 durch die US-Anti-Doping-Agentur USADA überführte und 2013 geständige Texaner musste in zahlreichen Schadenersatzprozessen bereits heftig bluten. Er verlor dabei über 10 Millionen Dollar. Nach seinem Geständnis waren Armstrongs sieben Tour-de-France-Siege zwischen 1999 und 2005 aberkannt worden. Zudem ist der Ex-Profi weiter auf Lebenszeit für sämtliche offiziellen sportlichen Aktivitäten gesperrt.
Die Gesellschaft «Tailwind Sports» hatte als Besitzer des Armstrong-Teams von 2000 bis 2004 über 32 Millionen Dollar vom staatlichen Sponsor US Postal erhalten. Davon sollen 13,5 Millionen auf den Teamkapitän Armstrong entfallen sein. Das Gericht könnte eine Schadenersatzzahlung über den dreifachen Gesamtbetrag, genau 96,801 Millionen, festsetzen. Sechs seiner sieben Toursiege hatte der Angeklagte im US-Postal-Trikot geholt.
Der einstige Seriensieger aus Austin habe gegen die Doping-Richtlinien in den Fahrer-Verträgen verstoßen und für einen enormen Imageschaden gesorgt, argumentieren die Kläger. Der 45-Jährige hält dagegen, dass dem Finanzier die Doping-Praktiken im Team sehr wohl bekannt waren und die durch Steuergelder finanzierte US-Post mehr profitiert als gezahlt hätte. Eine Agentur habe errechnet, dass der damalige Werbewert den Gegenwert von 100 Millionen Dollar übertroffen habe, behaupteten die Armstrong-Anwälte.
Ein angeblich entstandener finanzieller Schaden sei nicht zu quantifizieren «und deshalb wird die Klage scheitern», erklärte Armstrong-Anwalt Elliot Peters, dessen Mandant in letzter Zeit wieder verstärkt in die Öffentlichkeit drängt. In Podcasts interviewt er Prominente vom Rang des Box-Promoters Bob Arum oder des Ex-Tennis-Stars Chris Evert.
Ex-Teamkollege Landis, 2006 selbst als Doper überführt und als Toursieger entthront, hatte die Klage 2010 eingebracht. Die Regierung hatte sich nach Armstrongs öffentlichkeitswirksamen TV-Doping-Geständnis bei Oprah Winfrey angeschlossen, um die Interessen der geprellten Steuerzahler zu vertreten. Whistleblower Landis könnte im Fall einer Armstrong-Verurteilung bis zu einem Viertel der Klagesumme, also fast 25 Millionen Dollar, erhalten.