Madrid (dpa) - Ein Madrider Gericht hat das Vorgehen des Olympischen Komitees Italiens (CONI) im Dopingverfahren gegen den spanischen Radprofi Alejandro Valverde für rechtens erklärt.
Die Richter entschieden, dass das CONI bei der Beschaffung eines Blutbeutels aus dem Labor des mutmaßlichen Dopingarztes Eufemiano Fuentes nicht gegen das Gesetz verstoßen hat. Sie hoben nach Medienberichten damit die Entscheidung des zuständigen Ermittlungsrichters auf, der die Blutkonserve als ein illegales Beweismittel eingestuft hatte.
Das CONI hatte es als erwiesen angesehen, dass der Blutbeutel mit der Aufschrift «Piti Valv» von Valverde stammte, und den Spanier 2009 für zwei Jahre gesperrt. Die Sperre gilt allerdings nur für Italien. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) muss entscheiden, ob die Sperre auf alle Länder der Welt ausgedehnt werden kann. Valverde ist derzeit die Nummer eins der Weltrangliste des Weltverbandes UCI.