Brüssel (rad-net) - Der belgische Cross-Fahrer Tom Meeusen hat mit seinem Einspruch gegen die Nichtnominierung für die Cross-Weltmeisterschaft in Tabor Erfolg gehabt und ist nun doch berechtigt an der WM teilzunehmen. Der Belgische Radsport Verband (KBWB) hatte ihn am 19. Januar nicht in den WM-Kader berufen, da er mit einer laufenden Blutdoping-Ermittlung in Verbindung gebracht wird.
Die Ermittlungen betreffen den Kreis um Dr. Chris Mertens, der verdächtigt wird Sauerstoff-Behandlungen, die laut UCI-Regeln nicht zulässig sind, durchgeführt zu haben. Insgesamt sollen 19 Athleten, darunter einige bekannte Cross-Fahrer, betroffen sein. Neben Meeusen, der 2013 schon einmal wegen Dopingverdachts die WM-Teilnahme verpasste, wurden auch Laurens Sweeck und Bart Wellens aus dem Nationalteam ausgeschlossen, nachdem bekannt wurde, dass auch sie zu dem Kreis um Mertens gehören.
Sein Anwalt erklärte den Einspruch auf Grund der Unanwendbarkeit des UCI-Reglements: «Artikel 9.2.002» Dieser Artikel besagt, dass ein Fahrer, gegen den eine Ermittlung wegen des Verstoßes gegen die Anti-Doping Regeln eröffnet wurde, nicht für die Weltmeisterschaft nominiert werden darf bis ein Freispruch vorliegt. Das Gericht muss nun erklären, wie es zu der Entscheidung gekommen ist, dass diese Regel nicht anwendbar ist.
Der Belgische Radsport Verband reagierte und nahm Meeusen in sein WM-Aufgebot. Meeusen twitterte daraufhin: «Was für eine Achterbahn der Gefühle in dieser Woche. Es gibt immer noch Gerechtigkeit. Ein großes Dankeschön an alle die hinter mir standen.»