Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 4141 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Stefan Schumacher lächelt bevor er das Gebäude des Internationale Sportgerichtshof CAS betritt.
08.07.2009 13:46
CAS vertagt Schumacher-Verhandlung

Lausanne (dpa) - Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat im Fall Stefan Schumacher noch kein Urteil gefällt. Das Lausanner Gericht vertagte den Rechtsstreit zwischen dem überführten Doper und dem Radsport-Weltverband UCI.

Bis zum 17. Juli müssten beide Parteien noch weitere Fragen der CAS-Richter schriftlich beantworten, wie Schumachers Anwalt Michael Lehner der Deutschen Presse-Agentur dpa mitteilte. «Wir sind mit der Verhandlung sehr zufrieden», sagte Lehner. Schumacher klagt vor dem CAS gegen seine bis zum 21. Januar 2011 geltende weltweite UCI-Sperre.

Exakt 365 Tage nach Schumachers erstem Zeitfahrsieg bei der Tour de France habe im Lager des 27 Jahre alten Nürtingers nach der Anhörung «große Zuversicht» geherrscht, sagte Lehner. Dass der Weltverband die Zuständigkeit des CAS angezweifelt und erklärt habe, es gebe keine Rechtsmittel gegen die Übernahme der weltweiten Sperre, sei in Lausanne auf Unverständnis gestoßen: «Das hat nur Kopfschütteln im Panel ausgelöst», so Lehner.

Schumacher war im Oktober 2008 in Nachtests zur Tour in der A- Probe positiv auf das EPO-Präparat CERA getestet worden. Er verzichtete auf die Öffnung der B-Probe und wurde von der französischen Anti-Doping-Agentur AFLD mit einer Zweijahressperre für Rennen in Frankreich belegt. Dieses Strafmaß übernahm die UCI und sperrte den früheren Gerolsteiner-Profi weltweit, wogegen Schumacher nun vor dem CAS klagt.

Sollte der Schwabe in Lausanne Erfolg haben, dürfte ihm dies dennoch keine Rückkehr in den Profi-Radsport ermöglichen. Denn während der Olympischen Spiele in Peking wurde er ebenfalls des CERA- Dopings überführt.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.034 Sekunden  (radnet)