Lausanne (dpa) - Im Fall Alejandro Valverde kommt es vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne am 16. November zum ersten Prozess. Dies gab die höchste Instanz der Sport-Justiz auf ihrer Internetseite bekannt.
Am 16. November soll zunächst Valverdes Einspruch gegen die am 11. Mai durch das Italienische Olympische Komitee CONI ausgesprochene Zweijahressperre verhandelt werden. Gewinnt der spanische Radprofi, der die CONI-Zuständigkeit bestreitet, wäre er nur wieder berechtigt, auch Rennen in Italien zu fahren. Sein Fahrverbot gilt bisher ausschließlich dort.
Im zweiten Akt vor dem CAS - der Termin steht noch nicht fest - soll über die Intervention des Weltverbands UCI und der Welt-Anti- Doping-Agentur WADA gegen den Königlichen Spanischen Verband RFEC verhandelt werden. Die zuständige nationale Organisation hatte sich geweigert, das CONI-Urteil anzuerkennen und Schritte gegen den Profi einzuleiten. WADA und UCI fordern eine weltweite Sperre gegen den Gewinner der diesjährigen Spanien-Rundfahrt. Im Fall einer Verurteilung riskiert Valverde, dem die Zusammenarbeit mit dem mutmaßlichen Dopingarzt Eufemiano Fuentes nachgewiesen wurde, die Aberkennung des Vuelta-Sieges.
Das CONI hatte über einen DNA-Abgleich bewiesen, dass Valverdes Blut bei Fuentes lagerte. Mit der gleichen Methode hatte die Staatsanwaltschaft Bonn Jan Ullrich eine Zusammenarbeit mit Fuentes nachgewiesen. Gegen Zahlung einer sechsstelligen Summe wurde gegen den 2007 zurückgetretenen früheren Tour-de-France-Sieger, der Doping stets bestritten hat, das Verfahren eingestellt. Der inzwischen wieder aktive Italiener Ivan Basso hatte vor einem anstehenden Blut-Abgleich eine illegale Kooperation mit Fuentes zugegeben und eine Sperre kassiert.