Berlin (rad-net) - Der Bundestag hat das von der Bundesregierung eingebrachte Antidopinggesetz in der durch den Sportausschuss leicht geänderten Fassung verabschiedet. Für die Vorlage stimmten die Fraktionen von CDU/CSU sowie der SPD, die Linken enthielten sich und Bündnis 90/Die Grünen lehnten Gesetz ab. Durch die Regelung werden ab 2016 Dopingvergehen nicht nur durch Sportgerichte, sondern auch strafrechtlich verfolgt.
Die Koalitionsfraktionen bezeichneten die Verabschiedung des Gesetzes als wichtigen Schritt im Kampf gegen Doping und Bundesjustizminister Heiko Maas sprach von einem sportpolitisch historischen Tag. Das Gesetz sei eine «Kampfansage gegen Täuscher und Trickser». Es habe sich gezeigt, dass der Sport und seine Verbände Unterstützung im Kampf gegen Doping benötigten. «Die bekommen sie nun durch das Gesetz», sagte Maas.
Wer betrügt, muss in Zukunft mit jahrelangen Haftstrafen rechnen, etwa wenn Leistungsportler Dopingmittel anweden. Aber auch wenn sie im Besitz selbst geringer Mengen solcher Mittel sind, verbunden mit der Absicht, diese zur Leistungssteigerung anzuwenden. Zu den vom Sportausschuss eingefügten Änderungen gehört die Straffreiheit bei «tätiger Reue», die Klarstellung, dass auch Doping im Ausland geahndet wird, wenn der Wettkampf in Deutschland stattfindet, und die Festschreibung einer Evaluation innerhalb von fünf Jahren.