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09.02.2009 14:42
BDR prüft rechtliche Schritte gegen Philip Schulz

Frankfurt (rad-net/dpa) - Philip Schulz will mit einer Aussage über Doping-Praktiken im Amateur-Radsport eine Verkürzung seiner Zweijahressperre erreichen. «Wir haben Revision beim BDR-Bundesrechtsausschuss eingelegt», sagte Schulz-Anwalt Marius Breucker am Montag. «Wir hoffen, dass er in den Genuss der Kronzeugenregelung kommt.» In der WDR-Sendung «Sport Inside» (Montagabend) schildert Schulz, dass auch im Amateurbereich «quasi schon die komplette Palette» an Dopingmitteln vorhanden sei. Schulz habe «eine sehr detaillierte Beschuldigung zweier Sportler» geliefert, sagte BDR-Präsident Rudolf Scharping der Deutschen Presseagentur dpa.

Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat die Anschuldigungen des wegen seines Doping-Vergehens gesperrten Amateurfahrers Philip Schulz zurückgewiesen. Gleichzeitig begrüßte der Verband in einer Pressemitteilung, dass sich Schulz als Kronzeuge zur Verfügung stellen wolle, auch wenn er sich dazu erst nach Aussprache der Sperre entschlossen habe, so die Mitteilung des Verbandes. Allerdings prüfe der Verband gleichzeitig rechtliche Schritte gegen Schulz. Dieser hatte behauptet, ein Mitarbeiter aus der Geschäftsstelle des Verbandes habe einem anderem positiv getesteten Sportler empfohlen, sich ein Attest auf Hodenkrebs zu besorgen, um eine Verurteilung wegen Dopings zu entgehen. «Es gibt dafür keinen einzigen Anhaltspunkt», sagte Scharping der Deutschen Presseagentur dpa zu den Vorwürfen.

Der BDR wolle nun die staatsanwaltlichen Unterlagen zu dem Fall zu bekommen und außerdem Schulz zu einer Anhörung einladen, teilte er heute mit.  

 

BDR weist Vorwürfe zurück.  BDR-Pressemitteilung im Wortlaut:

BDR weist Vorwürfe zurück
Der Bund Deutscher Radfahrer begrüßt, dass sich der Amateursportler Philip Schulz im Anti-Dopingkampf als Kronzeuge zur Verfügung stellt, auch wenn er sich dazu erst nach der ausgesprochenen Sperre entschloss. Schulz war nach seiner positiven Probe auf das Amphetamin Boldenon im November 2008 für zwei Jahre gesperrt worden. Sein Verstoß konnte dank der umfassenden Kontrolltätigkeit aufgedeckt werden und zeigt die Wirksamkeit des Anti-Dopingprogramms im Bund Deutscher Radfahrer. Im Amateurbereich wurden im Jahr 2008 zirka 150 Dopingproben getestet.

Allerdings sind die Beschuldigungen von Philip Schulz gegen Mitarbeiter der BDR-Geschäftsstelle, einem positiv getesteten Radsportler empfohlen zu haben, sich ein Attest auf Hodenkrebs zu besorgen, um so einer Dopingstrafe zu entgehen, falsch. Rechtliche Schritte gegen Schulz in diesem Zusammenhang werden geprüft.

Zum Hintergrund:
In der ARD-Sportschau vom 8. Februar 2009 erklärte Schulz, dass ein 2007 positiv auf das Hormon hCG getesteter Radsportler von einem Mitarbeiter der BDR-Geschäftsstelle aufgefordert worden sei, "sich einen Befund über Hodenkrebs" - bei dem das Hormon gebildet werden kann - zu "besorgen".

Das Hormon hCG regt im Körper die Testosteronbildung an. Ein erhöhter Wert kann ein Indiz für Dopingmissbrauch sein, ist aber auch ein Indikator für eine mögliche tumorartige Hodenerkrankung. Der Bund Deutscher Radfahrer hält sich an alle nationalen und internationalen Bestimmungen der Anti-Dopingrichtlinien. Entsprechend diesen Bestimmungen wurden der betreffende Sportler und die Nationale Anti-Dopingagentur (NADA) informiert.

Im Analyseprotokoll des Institutes für Dopinganalytik und Sportbiochemie Dresden heißt es: „In der Probe wurde ein erhöhter Testosteron/Epitestosteron-Quotient festgestellt. Entsprechend den Bestimmungen im World-Anti-Doping-Code (Verbotsliste 2007, S 1.1.b) stellt ein Befund mit einem Verhältnis von Testosteron (T) zu Epitestosteron (E) von mehr als vier (4) zu eins (1) einen Dopingverstoß dar, wenn er nicht im Ergebnis weiterer Untersuchungen auf physiologische oder pathologische Faktoren zurückgeführt werden kann. Des Weiteren wurde in der Probe eine im Vergleich zum Normalbereich geringfügig erhöhte Konzentration an hCG (humanes Choriongonadotropin) festgestellt. Entsprechend dem WADA-Code und seiner anzuwendenden Verbotsliste ist hCG zur Klasse S2 zu zählen. Insbesondere für den Bericht eines auffälligen hCG-Wertes hat die WADA empfohlen, diesen zuerst als medizinischen Befund zu betrachten und weitere geeignete Untersuchungen zur Differenzierung möglicher Ursachen durchzuführen. Erst dann, wenn diese Untersuchungen belegen, dass keine physiologischen oder pathologischen Faktoren (z.B. Tumorgeschehen) zu dem Resultat geführt haben, ist der Befund als Dopingverstoß zu werten.“

Am 1. Oktober 2007 wurde bei der Geschäftsstelle durch den betroffenen Athleten ein ärztliches Gutachten eingereicht, das von einem renommierten Facharzt verfasst war.

Der BDR wird versuchen, die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Informationen zu diesem Fall zu erhalten und Philip Schulz zu einer Anhörung einladen.


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