Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3853 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


11.02.2009 16:06
BDR erstattet Strafanzeige gegen Unbekannt

Frankfurt (rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat heute Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung erstattet. Das teilte der Verband heute mit. Hintergrund sind die Anschuldigungen, die der Amateur-Radsportler Philip Schulz in der «ARD-Sportschau» und im WDR-Magazin «Sport inside» geäußert hatte.

Dabei behauptete der 29-Jährige, dass ein Mitarbeiter der BDR-Geschäftsstelle einem 2007 positiv auf das Hormon hCG getesteten Radsportler nach Aussage dieses Athleten empfohlen haben soll, «sich ein Attest auf Hodenkrebs zu besorgen, um so einer Dopingstrafe zu entgehen».

Dieser Vorwurf sei absurd, so BDR-Generalsekretär Martin Wolf. «Die Geschäftsstelle des BDR setzt konsequent um, was die Anti-Doping-Regeln von WADA und NADA beinhalten.» BDR-Präsident Rudolf Scharping sagte dazu: «Es gibt dafür keinen einzigen Anhaltspunkt. Die damit befassten Mitarbeiter sagen alle: 'Nein, unter keinen Umständen'.» In der Presseerklärung des Verbandes betonte Scharping: «Die Anzeige richtet sich ausdrücklich nicht gegen Philip Schulz. Wir sind froh, dass Philip Schulz mit seinen Aussagen helfen will, gegen mit möglicherweise krimineller Energie ausgestattete Hintermänner vorzugehen.»


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.032 Sekunden  (radnet)