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15.10.2011 13:30
Athleten wollen keinen Doperschutz durch Datenschutz

Dresden (rad-net) - Der Beirat der Aktiven im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) hat auf seiner Vollversammlung in Dresden davor gewarnt, effektive Dopingkontrollen durch überzogene Datenschutzanforderungen zu beschädigen. «Wir wollen selbstverständlich, dass Persönlichkeits- und Datenschutzrechte im Dopingkontrollsystem gewährleistet bleiben; jedoch gibt es im Sport Regeln, an die sich jeder Teilnehmer halten muss – sonst funktioniert der Sport nicht», sagte Christian Breuer, Vorsitzender der Athletenkommission. «Wer versucht, die nationalen Datenschutzregelungen auf den Sport zu übertragen und das Rad wieder zurückzudrehen, fällt den sauberen Sportlern in den Rücken und begünstigt die Betrüger.» Im Anti-Doping-Kampf müssten gut organisierte und mit wissenschaftlichem Know-How ausgerüstete Täter mit Hilfe von intelligenten Kontrollen überführt werden, die der Beirat der Aktiven vermehrt fordert.

Datenschützer aus zwei Bundesländern und eine Spielervereinigung hatten Einschränkungen bei den harten Meldepflichten und Kontrollmethoden verlangt. Mit Datenschutz fange man keine Doper, betonte der Beirat. Wer beispielsweise die tatsächlich unangenehmen Sichtkontrollen bei der Urinabgabe als «weder datenschutzrechtlich noch verfassungsschutzrechtlich zulässig» bezeichne, zeige, wie wenig er über die Dopingrealität wisse, wo Manipulations- und Täuschungsversuche bei der Urinabgabe den Kontrolleuren geläufig seien.

Für ein funktionierendes Dopingkontrollsystem müsse sowohl der Schutz der persönlichen Daten als auch die angemessene Transparenz des Tagesablaufs der Athleten gewährleistet sein. Dies sei eine Voraussetzung, um den Tricks und Methoden von aktiven Dopern systematisch Herr zu werden.

Der Beirat appellierte darüber hinaus an das Bundesinnenministerium, keine Mittel bei den Dopingkontrollen einzusparen. Im Gegenzug sollten aber gegenüber der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) Verbesserungen angemahnt werden. Außerdem sollten die Mechanismen des Handels mit Dopingpräparaten Teil der Schulungen der Strafverfolgungsorgane Bundespolizei, Zoll und Bundeskriminalamt werden.

Abschließend forderte der Beirat der Aktivien, bei der Strafzumessung für Dopingdealer die gesetzlich möglichen Strafen auch zu verhängen und zu prüfen, ob ein Verbot von Internetportalen mit Dopinghintergrund Aussicht auf Erfolg habe.

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