Washington (dpa) - Der gefallene Radstar Lance Armstrong hat eine Abweisung der Klage des US-Justizministeriums gegen ihn gefordert. Die Behörde hatte den texanischen Dopingsünder im April auf die Rückzahlung von Sponsorengeldern in Millionenhöhe verklagt.
Armstrong dagegen argumentiert, sein ehemaliger Geldgeber US Postal habe den vertraglich vereinbarten Gegenwert für seine Unterstützung erhalten - die nun geltend gemachten Ansprüche seien durch Einschränkungen im Vertragswerk nichtig.
Armstrongs Anwälte erklärten, der Namenssponsor von Armstrongs US-Postal-Team habe exakt das erhalten, wofür er bezahlt habe: Publicity im Wert einer zweistelligen Millionensumme in Form einer weltweiten Präsenz des Markennamens vor mehr als 30 Millionen Zuschauern bei internationalen Radsport-Veranstaltungen sowie Hunderte Stunden von Übertragungen im Fernsehen.
Die Regierung hält Armstrong hingegen vor, er habe seine vertraglichen Pflichten verletzt und sich «unrechtmäßig bereichert», indem er durch systematisches Doping insgesamt sieben Mal die Tour de France gewonnen habe. Die Anklage folgte auf Armstrongs Doping-Beichte im Januar, als er nach Jahren des Leugnens gestanden hatte, leistungsfördernde Substanzen verwendet zu haben.
Das staatliche Unternehmen US Postal zahlte als Hauptsponsor von 1998 bis 2004 rund 40 Millionen Dollar (knapp 31 Millionen Euro) für die Namensrechte am Armstrong-Team. Davon seien rund 18 Millionen (circa 13 Millionen Euro) an den Kapitän geflossen, der in dieser Zeit sechs seiner insgesamt sieben Tour-de-France-Erfolge einfuhr.