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Lance Armstrong kann an der Tour de France teilnehmen.
26.04.2009 10:10
Armstrong darf zur Tour - Giro-Form ungewiss

Aspen (dpa) - Der Weg zur diesjährigen Frankreich-Rundfahrt ist für den siebenfachen Tour-Sieger Lance Armstrong frei. Der 37- Jährige muss keine Strafe durch die französische Anti-Doping-Agentur AFLD mehr befürchten.

Allerdings steht weiter ein großes Fragezeichen hinter der aktuellen Form des texanischen Radprofis, der seine Schlüsselbein-Operation weiter im US-Skiparadies Aspen auskuriert und ohne Generalprobe am 9. Mai beim 92. Giro d'Italia in Venedig für das Astana-Team an den Start gehen will. «Zur Zeit ist er noch nicht in Renn-Verfassung. Aber als Tour-Vorbereitung ist natürlich nichts besser, als drei Wochen am Stück hart zu fahren», sagte Astana-Sprecher Philippe Maertens.

Auf die Botschaft der AFLD, ihn nicht zu sanktionieren, hatte Armstrong über das Internet-Kommunikationsmedium Twitter mit einem frohen «Weiter geht's» reagiert. Kurz danach berichtete er von einem siebenstündigen Training, nach dem er sich «sehr stark» gefühlt habe. Der Astana-Kapitän war zwei Tage nach seinem Sturz in Spanien am 23. März operiert worden. Eine von zwölf Schrauben gehaltene Titanplatte fixiert das gebrochene Schlüsselbein.

Der Fall des umstrittenen Doping-Tests am 17. März in Südfrankreich, als Armstrong den Kontrolleur knapp 30 Minuten wartenließ, um nach dem Training erst in Ruhe zu duschen, ist ohne Sanktionen abgeschlossen worden. Der Seriensieger, der sein Comeback nach dreieinhalbjähriger Pause im Januar startete, hatte einen Ausschluss von der Tour befürchtet, die am 4. Juli in Monaco beginnt.

Die AFLD hatte Armstrong mangelnde Kooperation bei der Kontrolle vorgeworfen, bei der er eine Blut-, eine Urin- und eine Haarprobe abgeben musste. Der prominente US-Profi, der die Affäre «Showergate» nennt, hatte erklärt, er sei mit Genehmigung des Kontrolleurs zunächst duschen gegangen. Armstrong konnte keinen Verstoß erkennen. Dieser Ansicht schloss sich der Radsport-Weltverband UCI an. Die AFLD erklärte, sie habe die schriftlichen Erklärungen des Athleten bei ihrer Entscheidung berücksichtigt. Die Blut- und die Urinprobe seien negativ, die Haarprobe wurde laut Agentur nicht untersucht.


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